Erfolgreiches RAL-Monitoring 2024

Das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) hat am 28.06.2024 bescheinigt, dass die GUEP auf der Grundlage der geschlossenen Übereinkunft vom 05.12.2006 im Rahmen des RAL Monitorings geprüft wurde und entsprechend dem vom RAL anerkannten Satzungswerk arbeitet. Damit besitzt die GUEP auf Basis der „Grundsätze Gütezeichen“ weiterhin das Recht, das RAL Gütezeichen „Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken“ zu verleihen. Die entsprechenden Bescheinigung, die uns das RAL überreicht hat und die bis zum 31.03.2026 gültig ist, finden Sie unten.

Grundlage und Motiv für die Einführung ist die in den Grundsätzen zu Gütezeichen festgelegte Sorgepflicht von RAL für seine ca. 150 vergebenen Gütezeichen. Mit der Ausübung dieser Sorgepflicht soll die Glaubwürdigkeit des Systems der RAL Gütesicherung belegt werden. Im Rahmen des Monitorings werden in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Jahre, Daten über die satzungsmäßige Arbeit der Gütegemeinschaft erhoben, um zu beurteilen, ob eine Gütegemeinschaft RAL regelgerecht handelt. RAL führt auf dieser Datenbasis eine umfassende Analyse über die Arbeit der betreffenden Gütegemeinschaft durch. Abschließend findet ein Audit statt, in dem offene oder unklare Punkte geklärt werden und eventuelle Abweichungen thematisiert und Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden.

Bergkamen, 01.07.2024

Nachruf: Diplom-Ingenieur Klaus Lehmann

Am 11. August 2019 verstarb plötzlich und völlig unerwartet Herr Dipl.-Ing. Klaus Lehmann im Alter von 64 Jahren. Wir sind fassungslos und traurig.

Herr Lehmann hat sich als geachteter Fachmann in Deutschland einen außerordentlichen Ruf im Bereich der Qualitätssicherung sowohl bei der Ausführung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen als auch bei der Ausbildung des Baustellenfachpersonals erworben. Besonders hervorzuheben ist seine Tätigkeit als Güteschutzbeauftragter der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Nordrhein-Westfalen e. V. sowie als Fremdüberwacher für Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich von Trinkwasserbehältern. Im Bereich der Lehre war er u. a. Lehrbeauftragter der Fachhochschule Bochum für das Lehrgebiet Baustoffkunde (Sondergebiet Betoninstandsetzung) und zuletzt seit 1998 an der Universität Essen im Bereich Bauingenieurwesen, Fachbereich Massivbau, für das Sondergebiet Instandsetzen von Massivbauwerken tätig.

Seit 1990 konnte er seine Erfahrung als Mitglied zahlreicher Arbeitsausschüsse einbringen, z. B. Arbeitsausschuss „Betonbau mit wassergefährdenden Stoffen“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton sowie im Arbeitskreis der ZTV-SIB, ZTV-RISS und ZTV-ING beim Bundesminister für Verkehr. Durch zahlreiche Veröffentlichungen hat er dafür gesorgt, dass der Kenntnisstand bei der Planung als auch bei der Ausführung von Betoninstandhaltungsmaßnahmen nachfolgenden Generationen weitergegeben wurde.

Neben diesem Engagement und seiner hauptberuflichen Tätigkeit als langjähriger Leiter des KompetenzForums Bau im Institut für Baustoff-Forschung (FEhS) ist es ihm über Jahre hinweg darüber hinaus stets gelungen, der ehrenamtliche Tätigkeit im Interesse der GUEP genügend Freiraum einzuräumen. Als Gründungsmitglied der Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken (GUEP) e. V. leitete er seit 2005 als Vorstandsmitglied mit großem persönlichem Engagement und fachlicher Kompetenz den Güteausschuss. Seine Sacharbeit als Obmann des Güteausschusses, vorzugsweise bei den Zulassungen der planenden Ingenieurbüros, stand unter der Prämisse, die Qualität der Planung für Betoninstandhaltungsmaßnahmen auf einem hohen Niveau zu halten. Zahlreiche richtungsweisende Entscheidungen innerhalb des Vorstands hat er durch seine ausgewogenen Beiträge mitgeprägt.

Die GUEP verliert nicht nur einen außerordentlich erfahrenen Experten sondern auch einen äußerst angenehmen und engagierten Kollegen. Seine fachlichen Anregungen werden den Vorstand und Güteausschuss bei der zukünftigen Arbeit begleiten und die Erinnerung an ihn stets wachhalten. Unser Mitgefühl gilt in besonderem Maße seiner Ehefrau Gerlinde Lehmann und seinen Verwandten und Freunden.

Krefeld, August 2019

Der 14. GUEP Planertag findet am 26.November 2019 in Köln statt

Expertenforum für den sachkundigen Planer

Instandhaltung von Betonbauwerken gehört zu den besonders anspruchsvollen Bauaufgaben, deren Bewältigung viel Fachkenntnisse und umfangreiche Erfahrungen voraussetzt. Als wichtige Plattform für den Erfahrungsaustausch dazu hat sich der in diesem Jahr bereits zum 14. Mal stattfindende GUEP-Planertag einen Namen gemacht. Insgesamt sieben Vorträge hochkarätiger Referenten bieten fundiertes Hintergrundwissen. Das Spektrum reicht von der derzeitigen Regelwerksituation über Aspekte der Digitalisierung von Bestandsbauwerken im Zuge der Ist-Zustandsaufnahme bis hin zur Darstellung von Möglichkeiten und Grenzen experimentell gestützter Tragsicherheitsnachweise an Stahlbeton- und Spannbetonbauwerken im Hoch- und Ingenieurbau. Im Fokus stehen außerdem die neue Vor-gehensweise bei der Qualitätssicherung von Instandsetzungsprodukten unbekannter Zusammensetzung im Geschäftsbereich des Verkehrswasserbaus und die Planung und Ausführung von Bauteil-/ Bauwerkssegmentfugen und Arbeitsfugen im Zuge von Betoninstandhaltungsarbeiten. Die Veranstaltung schließt mit einem juristischen Vortrag zum Thema „Gutachten/ Planung und Ausführung von Betoninstandhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung technischer Regelwerke und der Neuregelung des Architekten- und Ingenieurvertrags nach §§ 650 p ff. BG“. Parallel zur Tagung informiert eine Fachausstellung über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandhaltung.

Der 14. GUEP Planertag findet am 26. November 2019 im Maternushaus in Köln statt. Die Kosten betragen 210 Euro (150 Euro für Frühbucher) für GUEP-Mitglieder, VDB-Mitglieder sowie für Mitglieder der an die ib angeschlossenen Landesgütegemeinschaften und der BFI sowie für Behördenvertreter, 280 Euro (220 Euro für Frühbucher) für Nichtmitglieder sowie 40 Euro für Studenten (bei Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung). In den Kosten sind Bewirtung, Mittagsimbiss und Vortragskompendium als Download enthalten. Der Frühbucherrabatt wird bis zum 26.09.2019 gewährt. Interessenten können sich auf der Homepage Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) unter www.guep.de anmelden. Hier gibt es auch ausführliche Informationen zur Veranstaltung sowie zu den Inhalten der Referate.

Krefeld, 29.7.2019

Gütegemeinschaft
Planung der Instandhaltung von
Betonbauwerken e. V. (GUEP)
Bökendonk 15 – 17, 47809 Krefeld
Tel.: 02151 5155 – 31
Fax: 02151 5155 – 89
info@guep.de
www.guep.de

Neuer Lehrgang nach GUEP Konzept:

Instandhaltung von Betonbauwerken in abwassertechnischen Anlagen

Aufgrund der speziellen Anforderungen bei der Ausführung von Instandhaltungsvor- haben von Betonflächen in Kläranlagen und abwassertechnischen Anlagen, wurde der Lehrgang als 2-tägige Veranstaltung neu konzipiert und wird erstmals vom 21.05. – 22.05.2019 mit den BZB in Krefeld durchgeführt. Für Kurzentschlossene sind noch wenige Plätze zu vergeben.

Warum nun dieser Lehrgang?
Im Anwendungsbereich der konsolidierten Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb 2018-06-08 wird Nachstehendes ausgeführt: „(10) Für die Instandsetzung von Betonbauteilen, die besonderen Beanspruchungen unterliegen oder weitergehenden Anforderungen als in der Richtlinie definiert, genügen müssen, können weitere Leistungen erforderlich sein. Diese Leistungen können aus anderen technischen Regeln (z. B. Normen, Richtlinien, bauaufsichtlichen Nachweisen der Verwendung) oder in harmonisierten europäischen Normen (hEN) bzw. europäischen technischen Bewertungen abgeleitet werden. Dies gilt z. B. für Betonbauteile aus dem Abwasserbereich.“

Der Lehrgang zielt darauf ab, die Besonderheiten der in Rede stehenden Bauwerke, die sich bezüglich der Planungsgrundlagen, Ist-Zustandsermittlung, Entwurfs- und Ausführungsplanung, Erarbeitung von Vergabeleistungen, Vergabeempfehlungen,
Besonderheiten bei der Ausführung, Qualitätssicherung ergeben, darzustellen.

Der Lehrgang richtet sich an alle Auftraggeber, Sachkundige Planer, Qualifizierte Führungskräfte, Fachbauleiter mit Erfahrung in der Betoninstandhaltung.

Unser renommiertes Referententeam um den Lehrgangsleiter Herrn Dr.-Ing. Michael Fiebrich vermittelt Ihnen das technische Fachwissen, um als Sachkundiger Planer / Qualifizierte Führungskraft / Auftraggeber zu Fragestellungen im Bereich der Instandhaltung von Betonbauwerken in abwassertechnischen Anlagen fundiert Stellung zu nehmen. Im Lehrgang lösen Sie Fachaufgaben anhand von Praxisbeispielen.

So wird Dr.-Ing. Fiebrich die Technik der Ermittlung und Beurteilung
– des Ist-Zustands
– der Festlegung eines Mindest-Sollzustands in Verbindung mit Restnutzungsdauer und Abnutzungsvorrat sowie
– die Instandsetzungsprinzipien und -verfahren bei Beton- und Bewehrungskorrosion an einem Abwasserbauwerk beispielhaft erläutern.

Hierbei wird der Kenntnisstand eines Sachkundigen Planers bzw. der Qualifizierten Führungskraft vorausgesetzt.

Im Beitrag von Dipl.-Ing. Steege werden die Besonderheiten des chemischen Angriffs bei Abwasserbauwerken bezüglich der Expositionsklassen XA, XBSK u. a. dargestellt und die sich daraus ergebenden Schadensmechanismen und Erscheinungsformen der
Betonkorrosion. Ebenso werden die Schutzprinzipien und Leistungsmerkmale geeigneter Baustoffe insbesondere unter Berücksichtigung DIN 19 573 vorgestellt.

Am 2. Lehrgangstag behandelt Dr. Fiebrich die Ausschreibungsunterlagen, Verwend- barkeitsnachweise und Übereinstimmungsbestätigungen und Vergabeempfehlungen. Er berichtet weiterhin über Erfahrungen mit der Qualitätssicherung der Ausführung.

Der Vortrag von Dipl.-Ing Bepple stellt die Herausforderungen dar, die sich für den Bieter bei dem Erarbeiten eines Leistungsverzeichnisses / Angebots ergeben. Baupraktisch werden die Besonderheiten der Ausführung z. B. bezüglich unplanmäßiger Regenereignisse, Trockenwetterperioden und die damit verbundenen Herausforderungen vorgestellt.

Das Referat wird von einem Unternehmen vorgetragen, dass im Bereich der Instandsetzung von Abwasserbauwerken in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Erfahrungen gesammelt hat.

Aus Bauherrensicht wird Dipl.-Ing. Frings zu folgenden Aspekten Stellung nehmen:
– Vergabe von Instandsetzungsleistungen
– Besonderheiten bei der Ausführung (Abwasserhaltung bei Teil-/Vollbetrieb)
– Instandhaltung: Umsetzen von Wartung und Inspektionsintervallen

Der Referent verfügt als Vertreter eines Abwasserverbands über jahrzehntelange Erfahrungen bei der Abwicklung von Instandsetzungsmaßnahmen an Stahlbetonbauwerken im Abwasserbereich.

Dieser Link führt Sie direkt auf die Website der BZB zum Lehrgang mit allen weiteren Informationen zu Schwerpunkten und unseren Referenten. Die Anmeldung können Sie dort gerne direkt online erledigen.

Krefeld, 30.04.2019

13. GUEP Planertag erfolgreich beendet

Instandhaltung von Betonbauwerken – ein spannendes Zukunftsthema

Der voll besetzte Maternussaal

Der aktuelle Sachstand in der Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Bauchemie und dem Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) im Verfahren um die Inhalte der neuen Instandhaltungsrichtlinie, Instandshaltungskonzepte und Bauprodukte für Biogasbehälter aus Beton oder die Einsatzmöglichkeiten und –grenzen quellfähiger Rissfüllstoffe – dies sind nur einige der Themen die im Zentrum des GUEP Planertages standen, der bereits zum dreizehnten Mal von der bundesweit tätigen Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) durchgeführt wurde. Abgerundet wurde das Expertenforum durch eine begleitende Fachausstellung mit Unternehmen, die spezielle Produkte und Leistungen im Bereich der Betoninstandsetzung anbieten.

Begrüßung durch den GUEP-Vorsitzenden Dr.-Ing. Michael Fiebrich

Ein voller Erfolg war der 13. GUEP-Planertag, der mit rund 401 Teilnehmern alle bisherigen Rekorde gebrochen hat. „Damit setzt sich der erfreuliche Trend der vergangenen Jahre auch in diesem Jahr fort“, so Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld, bei der Begrüßung. Die Teilnehmer kamen aus ganz Deutschland. Die größte Gruppe unter ihnen stellten mit rund 44 Prozent die Planer und Sachverständigen, gefolgt von den Bauausführenden (26%), Produkteherstellern (16%) und Auftraggebern (8%).

Dr. Fiebrich nutzte die Begrüßung, um den Teilnehmern einen Überblick über den aktuellen Sachstand der Dissenzen zwischen der Deutschen Bauchemie und dem Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) im Verfahren um die Inhalte und die Veröffentlichung der Betoninstandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) zu geben. Demnach hat der Frankfurter Industrieverband eine spezialisierte Anwaltskanzlei aus Köln eingeschaltet und nimmt bis auf Weiteres nicht an den Sitzungen zur Instandhaltungs-Richtlinie teil. Kernpunkt der Diskussion sei nach wie vor, so Fiebrich, dass nach Auffassung der Deutschen Bauchemie die aktuelle Entwurfsfassung der IH-RL (Stand 08. Juni 2018) nicht europarechtskonform ausgestaltet und in der DIN EN 1504 harmonisierte Bauprodukte nachregelt. Bis die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, wird die Bearbeitung der Instandhaltungs-Richtlinie vorübergehend ausgesetzt.

Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen

Das Thema der freiwilligen Leistungsnachweise für harmonisierte Instandsetzungsprodukte zur Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderungen nach den Vollzugshinweisen und der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Kapitel D3, stellte Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin, in den Mittelpunkt seines Vortrages. Der Referent nahm dabei Stellung zu der Frage, wann mit DIBt-Gutachten für Instandsetzungsprodukte für den Verkehrswegebau zu rechnen ist. Seit Spätsommer 2018, berichtete Dr. Hintzen, seien von mehreren Herstellern für eine größere Anzahl von Instandsetzungsprodukten DIBt-Gutachten beauftragt worden. Vielfach, so etwa für OS-Systeme, für Rissfüllstoffe oder für Instandsetzungsmörtel (SRM, RM) seien ergänzende Prüfungen bzw. Bestätigungsprüfungen erforderlich. Dr. Hintzen verwies darauf, dass derzeit die ergänzenden Prüfungen bzw. Bestätigungsprüfungen laufen, mit den Ergebnissen jedoch erst ab ca. März/April 2019 zu rechnen sei. „DIBt-Gutachten in nennenswerter Zahl,“ so der Referent, „werden daher erst ca. März/April 2019 verfügbar sein“, und ergänzte, „die Übergangsregelungen zu den betroffenen Bauprodukten gemäß ZTV-W LB 219 bzw. ZTV-ING werden bis zum 30.06.2019 verlängert“.

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit

Die ‚Abschätzung der Druckfestigkeit von Bauwerksbeton – Bestandsaufnahme mit Hilfe zerstörender und zerstörungsfreier Prüfungen‘ lautete das Thema von Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit und Melanie Merkel M.Eng., Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Werkstoffe im Bauwesen. Auf Basis von Forschungsergebnissen der TU Kaiserslautern wurde dabei zunächst das Verfahren der zerstörenden Bohrkernprüfungen erläutert sowie die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der zerstörungsfreien Rückprallmessungen zur Feststellung der Bestandsfestigkeit eines Betons vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass die Genauigkeit der gemessenen oberflächennahen Druckfestigkeiten abhängig von der Prüftechnik sowie von der Karbonatisierungstiefe ist.

Prof. Dr.-Ing. Christoph Gehlen

‚Korrosionsrisiken und -mechanismen beim Instandsetzungsverfahren 8.3 ‚Erhöhung des elektrischen Widerstands durch Beschichtung‘ bei chloridkontaminierten Rissen in Stahlbetonbauteilen waren das Thema von Prof. Dr.-Ing. Christoph Gehlen, Technische Universität München, Centrum Baustoffe und Materialprüfung vor. Ausgangspunkt war die Annahme, dass zwischen dem anodischen Polarisationswiderstand und den Chloridgehalten in Rissen nach neuesten Forschungsergebnissen eine Korrelation besteht. Auf der Grundlage von laufenden experimentellen Laboruntersuchungen und begleitenden Institut-Untersuchungen im Rahmen eines DFG-Forschungsvorhabens konnte Gehlen erste Ergebnisse über die Mechanismen der Korrosion in kontaminierten Rissen vorstellen. Demnach scheint die Betonbeschichtung eine effektive Maßnahme zu sein, um gerade initiierte Makrozellkorrosion in chloridkontaminierten Rissen zu kontrollieren.

Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel

Betonbauteile in Biogasanlagen sind je nach Betriebsart einem ausgeprägten chemischen Angriff ausgesetzt (biogene Schwefelsäurekorrosion). Der Angriffsgrad ist signifikant abhängig von der Exposition (Gasphase – Flüssigphase) und der Sauerstoff-Verfügbarkeit (aerob – anerob). Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel, B+M Ingenieur- und Consultinggesellschaft mbH, Bergisch-Gladbach, stellte in seinem Vortrag Schadensmechanismen, Instandsetzungskonzepte und Bauprodukte für Biogasbehälter aus Beton vor. Ein chemischer Betonangriff, so sein Fazit, ist stets im Zusammenhang mit der Standsicherheit des Bauwerks zu beurteilen. Daher sollte bei der Instandsetzung von Biogasanlagen aus Beton stets ein Tragwerksplaner hinzugezogen werden. Professor Middel betonte, dass als Instandsetzungsbaustoffe bei chemischem Angriff und zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit nur Instandsetzungssysteme mit bauaufsichtlicher Zulassung bzw. Bauartzulassung verwendet werden dürfen. Er liefert gleichzeitig Hinweise auf die zu beachtenden Regelwerke (Normen, Richtlinien) sowie auf die einschlägige Fachliteratur. „Die Instandhaltungs-Richtlinie“, betonte Middel, „regelt nicht die Instandsetzung von Bauteilen, die einem chemischen Angriff ausgesetzt sind und an die Anforderungen an die Flüssigkeitsundurchlässigkeit bestehen“.

Dipl.-Ing. Dieter Rudat

Alternative Schutzmaßnahmen für Parkdeckflächen gemäß Tabelle 5 des DBV-Merkblatts zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit unter Berücksichtigung der Entwurfsgrundsätze stellte Dipl.-Ing. Dieter Rudat, ö.b.u.v. Sachverständiger für Massivbau und Sachverständiger für Betoninstandhaltung, München. Dabei ging es um Schutzmaßnahmen für aufgehende Bauteile und die Ausführungsvarianten für Bauteile unter durchlässigen Belägen. Im Fokus stand außerdem die Frage, welche Schutzmaßnahmen dem Bauherrn nach derzeitigem Kenntnisstand bei WU-Bodenplatten mit rückseitiger Durchfeuchtung gemäß Tabelle 7 als dauerhafte Lösungen angeboten werden können.

Dipl.-Ing. Jörg de Hesselle

Die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen quellfähiger Rissfüllstoffe anhand von Praxisbeispielen für den Einsatz von quellfähigen Rissfüllstoffen erklärte Dipl.-Ing. Jörg de Hesselle, IBE-Ingenieure GmbH + Co. KG, Hennef. Die besonderen Eigenschaften der Acrylatgele seien u. a. für Abdichtungsinjektionen bei Rissen in Stahlbetonbauteilen, z.B. bei geringen Rissbreiten, einsetzbar. „Acrylatgele“, betonte der Referent, „ermöglichen Injektionen, die mit konventionellen Rissfüllstoffen (Epoxidharze, Polyurethanharze, Zementsuspension) nicht ausführbar wären“, und verwies darauf, dass sie nach dem derzeitigen Diskussionsstand in den Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie aufgenommen wurden. Derzeit sei die Situation jedoch so, dass eine Reihe von Bauproduktherstellern über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des DIBt verfügen, die die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der Acrylatgele regeln. Demnach verbieten die Anwendungsbereiche der ABZ den Einsatz der Acrylatgele in chloridkontaminierten Rissen von Stahlbetonbauteilen. Bei karbonatisierten Rissflanken müssen die Betonstähle im nicht karbonatisierten Bereich liegen.

Der nächste GUEP Planertag ist für den 26.11.2019 im Maternushaus in Köln geplant. Details zum Programm sind rechtzeitig unter www.guep.de zu finden.

Die Teilnehmer profitierten von hochkarätigen Vorträgen. Das Bild zeigt (von rechts nach links) die Referenten Dipl.-Ing. Dieter Rudat, Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel, Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Prof. Dr.-Ing. Christoph Gehlen, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit und den Geschäftsführer der GUEP e.V., Dipl.-Ing. Peter Heil

Alle Bilder: Rita Jacobs

Krefeld, 01.12.2018