11. GUEP Planertag – Nachbericht

Die bundesweit tätige Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) führte am 29.11.2016 den 11. GUEP Planertag in Köln im Maternushaus durch. Die Teilnehmerzahl war mit 358 Teilnehmern und 398 Anmeldungen rekordverdächtig. Dieses seit der Gründung der GUEP im Dezember 2005 elfte große Expertenforum dient der Diskussion über technische Herausforderungen bei Planung und Ausführung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung.

Eine begleitende Fachausstellung mit 22 Unternehmen, die spezielle Produkte und Leistungen rund um die Betoninstandsetzung anbieten, rundete die Veranstaltung ab.

Der 11. GUEP Planertag sprach alle an Betoninstandhaltungsmaßnahmen Beteiligte an und bot neben hochwertigen Referaten, die zu teils brisanten Themen Stellung nahmen, die Gelegenheit zu einem intensiven Erfahrungsaustausch.Dr.-Ing Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld gab in seinem Einführungsvortrag einen Überblick über Neuerungen, Änderungen und den aktuellen Diskussionsbedarf für die Sachkundigen Planer in 2016.Aus dem EuGH-Urteil vom Oktober 2014 bezüglich der nationalen Nachregelungen bei bestehenden harmonisierten Produktnormen werden sich wesentliche baurechtliche Änderungen im Hinblick auf eine neue Musterbauordnung, die Zurückziehung von Bauregellisten und Abschaffung der ABPs ergeben. Welche neuen Herausforderungen ergeben sich für die am Bau Beteiligten als auch für die Bauproduktehersteller? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der neuen Instandhaltungs-Richtlinie? …….. und wie steht es mit dem Projekt „Ausbildungsbeirat?“

Dipl.-Ing. Thomas Sikinger, Multivia GmbH & Co. KG, Lüneburg und Dipl.-Ing. Heiko Pucker, REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH, Dortmund behandelten in einem zweiteiligen Referat die  Leistungsfähigkeit von Flüssigkunststoffabdichtungen und bitumenhaltigen Abdichtungen (auf der Basis der ZTV-ING, Teil 7, Abschnitte 1 und 3) zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit von Parkdecks.
Die Ad-Hoc Arbeitsgruppe beim Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) „Dauerhaftigkeit von Parkdecks“ hat in den Jahren 2013 bis 2015 ein Schutzkonzept für befahrene Parkflächen aus Stahlbeton und Spannbeton bei Eintrag von Chloriden aus Taumitteln aufgestellt, woraus sich auch eine Änderung im nationalen Anhang des Eurocode 2, Tabelle 4.1, ergeben hat, die in der Novellierung des Heftes 600 kommentiert werden soll. Das Schutzkonzept C1 sieht die Variante „Flächige, rissüberbrückende Abdichtung mit Schutzschicht: OS 10 oder unterlaufsichere bahnenförmige Abdichtung, jeweils mit Dichtungs- und Schutzschicht aus Gussasphalt“ vor. Diese beiden Abdichtungsvarianten werden bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Vor- und Nachteile unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzbereichs auf Bodenplatten wasserundurchlässiger Tiefgaragen vorgestellt.

Prof. Dr.-Ing. Bernd Isecke, CORR-LESS Isecke & Eichler Consulting GmbH & Co. KG, Berlin  referierte über die Anforderungen an die sachkundige Planung von kathodischen Korrosionsschutzmaßnahmen an Bestandsbauwerke.
In diesem Beitrag wurde über die Planung und Ausführung des kathodischen Korrosionsschutzes auf der Basis der DIN EN ISO 12 696 unter Berücksichtigung der Vorgaben in der neuen Instandhaltungs-Richtlinie informiert. Die Qualifikationsanforderungen an das Planungspersonal als auch an die ausführenden Unternehmen bezüglich DIN EN 15 257 werden aufgezeigt. Im Mittelpunkt des Beitrags stehen Anwendungs- und Ausführungsbeispiele.

Dr.-Ing. Angelika Eßer, Universität Duisburg-Essen, Institut für Massivbau, Essen  informierte über die Behandlung von Rissen an Stahlbetonbauteilen nach den Verfahren und Prinzipien der neuen Instandhaltungs-Richtlinie.
Diese sieht Rissbehandlungsmaßnahmen vor, um den Beton gegen Eindringen von Stoffen zu schützen (Verfahren 1.5), zur Regulierung des Wasserhaushalts des Betons (Verfahren 2.6), zur Verstärkung des Betontragwerks (Verfahren 4.5) sowie zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Passivität (Verfahren 7.6). Am Beispiel des Verfahrens 7.6 werden die Arbeitsschritte einer sachkundigen Planung im Hinblick auf die Erfassung der Rissmerkmale bei der Bestandsaufnahme sowie die Spezifikation der Leistungsmerkmale der passenden Rissfüllstoffe gemäß Teil 2 der Richtlinie vorgestellt. Ebenfalls angesprochen wird die Aufgabenstellung, die bei einigen Expositionsklassen entsteht, wenn Risse die Bewehrung kreuzen.

Dr.-Ing. Inga Hohberg, Deutsche Bauchemie e. V., Frankfurt zeigte die Anforderungen und Merkmale der Betoninstandsetzungsprodukte vor dem Hintergrund der Bauproduktenverordnung und der neuen Musterbauordnung auf.
Ab Oktober 2016 werden die seit Jahren bekannten und geschätzten Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP) sowie ausgewählte Bauregellisten seitens des DIBt nicht mehr zur Verfügung gestellt. In den harmonisierten Normen für die Instandsetzungsprodukte sind nicht alle Leistungsmerkmale deklariert, die erforderlich sind, um die Grundanforderungen an die Bauwerke gemäß Bauproduktenverordnung und neuer Musterbauordnung zu erfüllen. Nach der neuen Instandhaltungs-Richtlinie ist vorgesehen, dass die Planer in ihrer Leistungsbeschreibung künftig alle erforderlichen Leistungsmerkmale und Anforderungen, die zur Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke gestellt werden, präzisieren. Wie werden die Bauproduktehersteller, die in der Deutschen Bauchemie zusammengeschlossen sind, künftig die Leistungserklärungen für ihre Produkte gestalten?

Dr.-Ing. Gero Marzahn, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abteilung Straßenbau, Bonn, nimmt Stellung zum Instandsetzungsbedarf an Infrastrukturbauten in Deutschland.
Eine breite Öffentlichkeit ist sich seit geraumer Zeit darüber im Klaren, dass Deutschland als bedeutende Industrienation mit steigendem Schwerlastverkehr und auch wachsenden privaten Verkehrsströmen auf ein einwandfrei funktionierendes sicheres Verkehrsnetz angewiesen ist. Die Sünden der Vergangenheit – Instandsetzungsrückstau genannt – beginnen sich inzwischen zu rächen. Sach- und fachkundige Planer und Ausführende haben mehr als genug zu tun. Wie viel und wo, welche Prioritäten zu setzen sind und wie die zur Verfügung gestellten Mittel sinnvoll und zielgerichtet verwendet werden können beleuchtet dieser Beitrag.

 

Abschließend betrachtete RA Michael Halstenberg, HFK Rechtsanwälte LLP, Düsseldorf aus juristischer Sicht die sachkundige Planung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen nach der Instandhaltungs-Richtlinie vor dem Hintergrund der neuen Musterbauordnung und der BauPVO.
Nach § 3 Absatz 1 des Entwurfs der MBO hat ein Planer ein Bauwerk im Zuge seiner Instandhaltungsplanung so zu gestalten, dass die Grundanforderungen an die Bauwerke erfüllt werden. In den harmonisierten Normen für die Instandsetzungsprodukte sind nicht alle Leistungsmerkmale und Anforderungen deklariert, die erforderlich sind, um die Grundanforderungen an die Bauwerke zu erfüllen. Welche Empfehlungen können aus juristischer Sicht dazu gegeben werden, wie ein sachkundiger Planer sein Leistungsverzeichnis zu gestalten hat? Nach den harmonisierten Normen für die Instandsetzungsprodukte ist keine Fremdüberwachung der Produktion vorgesehen, um die „Leistungsbeständigkeit eines Bauproduktes“ (BauPVO, Artikel 6, Absatz 2) zu gewährleisten. Könnten im Rahmen einer Ausschreibung hier zusätzliche Anforderungen für die am Bauwerk zu verwendenden Chargen spezifiziert werden?

Der GUEP Planertag ist als jährlich wiederkehrendes Fachsymposium im Jahr 2005 ins Leben gerufen worden und ist Forum und Plattform für alle an der Betoninstandhaltung interessierten Kreise.

 

 

Der nächste GUEP Planertag findet am 14. November 2017 im Maternushaus, Köln, statt.