12. GUEP Planertag erfolgreich beendet

Im Fokus: Technische Herausforderungen bei Planung und Ausführung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung

Mit rund 400 Teilnehmern, darunter Auftraggeber, Planer/ Sachverständige, Bauausführende und Produktehersteller, verzeichnete die  diesjährige Veranstaltung einen neuen Rekord.

Gelbdruck Instandhaltungs-Richtlinie, Neue WU-Richtlinie, Chemischer Angriff auf Betonbauwerke, Bewehrung aus nichtrostendem Stahl oder verzinkte Bewehrung, Carbonbeton sowie die Frage nach Bauprodukten, deren Leistungsmerkmale nachweislich ausreichen, um Grundanforderungen an Bauwerke zu gewährleisten – diese Themen standen im Zentrum des GUEP Planertages, der bereits zum zwölften Mal von bundesweit tätige Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) durchgeführt wurde. Abgerundet wurde das Expertenforum durch eine begleitende Fachausstellung mit Unternehmen, die spezielle Produkte und Leistungen im Bereich der Betoninstandsetzung anbieten.

„Im zwölften Jahr des Bestehens ist die Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V. (GUEP) in den wesentlichen Regionen der Republik vertreten,“ freute sich Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld, bei der Begrüßung der Teilnehmer des 12. GUEP Planertages in Köln und verwies auf die stetig steigenden Teilnehmerzahlen. Mit rund 400 Teilnehmern, darunter Auftraggeber, Planer/Sachverständige, Bauausführende und Produktehersteller, verzeichnete die  diesjährige Veranstaltung einen neuen Rekord. Gegenüber 2016 war vor allem das Interesse der Bauausführenden stark gestiegen. „Daraus ergibt sich für uns ein hoher Anspruch, dem wir gerne gerecht werden,“ so Fiebrich, der in seinem Vortrag die Standards für die Instandhaltung und ihre Planung darlegte. Dabei ging es um Neuerungen bei den technischen Verwaltungs- und Baubestimmungen. Fiebrich legte dar, welche Dokumente vom Sachkundigen Planer bei der Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen beachtet werden müssen, stellte die Ergebnisse der Überarbeitung der ZTV-W LB 219 und der zugehörigen Regelwerke vor und beschäftigte sich mit den Konsequenzen, die sich aus der Stellungnahme des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) zur DIN 18532-6:2017-07 „Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton –Teil 6: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen“ ergeben. „Zusammenfassend wird deutlich,“ so sein Fazit, „dass die starren Zuordnungen von Oberflächenschutzsystemen zu Nutzungsklassen, Verkehrsflächen und Abdichtungsbauweisen in DIN 18532-6 den Ausführungen anderer Regelwerke und Regelwerksetzer (DIN-EN 1992-1-1+NA+A1 und RL SIB) widersprechen und die Vielfalt an Konstruktionen für befahrbare Verkehrsflächen nicht berücksichtigt wird.“ Vielmehr bestehe durch die pauschalen Bezüge der DIN 18532-6 auf die Regelwerke das erhebliche Risiko von Fehlanwendungen, die in der Konsequenz zu Planungs- und Ausführungsfehlern führen können.

Die sachkundige Planung von Instandhaltungsmaßnahmen an Parkbauten aus WU-Beton unter Berücksichtigung der Neufassung der WU-Richtlinie stellte Prof. Dipl.-Ing. Claus Flohrer, Sachverständigenbüro für Bauwesen, Schöneck, anhand von entsprechenden Schadensbeispielen sowie anhand von Beispielen erfolgreich realisierter Ausführungen auf der Basis einer sorgfältigen Planung des Tragwerkplaners vor. Dabei wurde deutlich:

  • Die Instandhaltungsplanung ist fester Bestandteil bei der Planung von Parkhäusern und Tiefgaragen
  • Die Instandhaltung von WU-Bauteilen ist abhängig vom Entwurfsgrundsatz und der Ausführungsvariante
  • Die Abdichtung von Rissen gegenüber Druckwasserein-wirkung und Chlorideinwirkung ist die maßgebende Planungsaufgabe
  • Durch die regelmäßige Inspektion und Instandsetzung von festgestellten Merkmalen werden aufwendige Instandsetzungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich

Biogasanlagen standen im Mittelpunkt des Vortags von Prof. Dr.-Ing. Björn Siebert, Technische Hochschule Köln, Fakultät für Bauingenieurwesen und Umwelttechnik, der sich mit den besonderen Aspekten bei der Zustandsanalyse und der Planung von Instandsetzungsmaßnahmen an Betonbauwerken mit chemischem Angriff auseinandersetzte. Während im Gelbdruck  der Instandhaltungs-Richtlinie (Teil 1, Tabelle 5.1) Instandsetzungsprinzipien bei Betonkorrosion thematisiert und ausführlich beschrieben würden, kritisierte Siebert, werde die Instandsetzung von Betonbauteilen aus dem Abwasserbereich, Trinkwasserbereich, in Kühltürmen, Kaminen und Schornsteinen durch die Instandhaltungs-Richtlinie anwendungstechnisch nicht geregelt, obwohl erhöhte Anforderungen an die einzusetzenden Instandsetzungsprodukte bestehen. Da Instandsetzungs-/ Bauprodukte mit Verwendbarkeitsnachweis für Biogasanlagen derzeit nicht verfügbar sind, sei die Kommunikation mit allen Beteiligten erforderlich. Siebert riet den Teilnehmern bei einem chemischen Angriff den Fokus nicht nur auf die Betonkorrosion sondern auch auf die Bewehrungskorrosion im Rissbereich zu legen.

Die Möglichkeiten und Leistungsgrenzen für den Einsatz von Bewehrung aus nichtrostendem und verzinktem Stahl bei Chlorid- (XD, XS) und CO2-(XC) Exposition zeigte Dr.-Ing. Angelika Schießl-Pecka, Ingenieurbüro Schießl Gehlen Sodeikat GmbH, München, auf. Während Produkthersteller für Bewehrung aus nichtrostendem Stahl oder verzinktem Stahl für die Expositionsklassen XD, XS und XC mit beeindruckenden Anwendungsbeispielen aus Übersee oder Skandinavien werben, gelang es im Vortrag anhand von Praxisbeispielen mit Langzeiterfahrung sowie eines Forschungsvorhaben zur Rissbreitenbegrenzung mit verzinkter Bewehrung an der Ruhruniversität Bochum darzulegen, dass die Verbundwirkung von verzinkter Bewehrung geringer ist, als von nicht verzinkter Bewehrung. Dabei sind die Abweichungen umso deutlicher, je kleiner der Durchmesser ist. Es gilt: Je höher der w/z-Wert und je niedriger der Chromatgehalt, desto geringer die Verbundwirkung. „Die geringere Verbundwirkung,‘“ so die Referentin, „führt zu größeren Rissabständen (bei abgeschlossener Rissbildung) und größeren mittleren Rissbreiten.“

Die Instandsetzung zahlreicher Bestandsbauwerke mit den geregelten Instandsetzungsbaustoffen stößt oftmals an ihre Grenzen. „Ist hier der Einsatz von Carbonbeton möglich?“, fragte Dr.-Ing. Silvio Weiland, Sachkundiger Planer aus Hamburg und ging der Frage nach, welche Erfahrungen mit dem Einsatz dieses Baustoffs zur Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit,  Dauerhaftigkeit und Standsicherheit bei den Expositionsklassen XD und XC vorliegen. Sein Fazit: „Carbonbeton löst nicht alle Probleme.“ Problematisch seien vor allem die Brandeigenschaften.

Stellung zu neuen Regelungen der ZTV-ING für die Sachkundige Planung und Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils zur Bauproduktenrichtlinie bezog Dr.-Ing. Peter Haardt, Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Bergisch-Gladbach. „Jede noch so gut geplante Instandsetzungsmaßnahme steht und fällt letztlich mit den zur Verfügung stehenden Produkten,“ stellte Haardt fest und fragte: „Wie erhält man das Bauprodukt mit ausreichenden Leistungsmerkmalen, um die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß BauPVO, Artikel 3, Absatz 1 sowie der Beschreibung „Die Grundanforderungen an Bauwerke“ gemäß Musterbauordnung, Artikel 3, Absatz 1, zu gewährleisten?“ In seiner Antwort gab der Referent Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass die am Bau Beteiligten (Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer) das bisherige Qualitätsniveau bei der Planung, Ausführung und Bauüberwachung nicht nur weiterhin gewährleisten sondern – dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechend, steigern können.