Instandhaltung von Betonbauwerken – ein spannendes Zukunftsthema
Der aktuelle Sachstand in der Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Bauchemie und dem Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) im Verfahren um die Inhalte der neuen Instandhaltungsrichtlinie, Instandshaltungskonzepte und Bauprodukte für Biogasbehälter aus Beton oder die Einsatzmöglichkeiten und –grenzen quellfähiger Rissfüllstoffe – dies sind nur einige der Themen die im Zentrum des GUEP Planertages standen, der bereits zum dreizehnten Mal von der bundesweit tätigen Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) durchgeführt wurde. Abgerundet wurde das Expertenforum durch eine begleitende Fachausstellung mit Unternehmen, die spezielle Produkte und Leistungen im Bereich der Betoninstandsetzung anbieten.
Ein voller Erfolg war der 13. GUEP-Planertag, der mit rund 401 Teilnehmern alle bisherigen Rekorde gebrochen hat. „Damit setzt sich der erfreuliche Trend der vergangenen Jahre auch in diesem Jahr fort“, so Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld, bei der Begrüßung. Die Teilnehmer kamen aus ganz Deutschland. Die größte Gruppe unter ihnen stellten mit rund 44 Prozent die Planer und Sachverständigen, gefolgt von den Bauausführenden (26%), Produkteherstellern (16%) und Auftraggebern (8%).
Dr. Fiebrich nutzte die Begrüßung, um den Teilnehmern einen Überblick über den aktuellen Sachstand der Dissenzen zwischen der Deutschen Bauchemie und dem Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) im Verfahren um die Inhalte und die Veröffentlichung der Betoninstandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) zu geben. Demnach hat der Frankfurter Industrieverband eine spezialisierte Anwaltskanzlei aus Köln eingeschaltet und nimmt bis auf Weiteres nicht an den Sitzungen zur Instandhaltungs-Richtlinie teil. Kernpunkt der Diskussion sei nach wie vor, so Fiebrich, dass nach Auffassung der Deutschen Bauchemie die aktuelle Entwurfsfassung der IH-RL (Stand 08. Juni 2018) nicht europarechtskonform ausgestaltet und in der DIN EN 1504 harmonisierte Bauprodukte nachregelt. Bis die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, wird die Bearbeitung der Instandhaltungs-Richtlinie vorübergehend ausgesetzt.
Das Thema der freiwilligen Leistungsnachweise für harmonisierte Instandsetzungsprodukte zur Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderungen nach den Vollzugshinweisen und der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Kapitel D3, stellte Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin, in den Mittelpunkt seines Vortrages. Der Referent nahm dabei Stellung zu der Frage, wann mit DIBt-Gutachten für Instandsetzungsprodukte für den Verkehrswegebau zu rechnen ist. Seit Spätsommer 2018, berichtete Dr. Hintzen, seien von mehreren Herstellern für eine größere Anzahl von Instandsetzungsprodukten DIBt-Gutachten beauftragt worden. Vielfach, so etwa für OS-Systeme, für Rissfüllstoffe oder für Instandsetzungsmörtel (SRM, RM) seien ergänzende Prüfungen bzw. Bestätigungsprüfungen erforderlich. Dr. Hintzen verwies darauf, dass derzeit die ergänzenden Prüfungen bzw. Bestätigungsprüfungen laufen, mit den Ergebnissen jedoch erst ab ca. März/April 2019 zu rechnen sei. „DIBt-Gutachten in nennenswerter Zahl,“ so der Referent, „werden daher erst ca. März/April 2019 verfügbar sein“, und ergänzte, „die Übergangsregelungen zu den betroffenen Bauprodukten gemäß ZTV-W LB 219 bzw. ZTV-ING werden bis zum 30.06.2019 verlängert“.
Die ‚Abschätzung der Druckfestigkeit von Bauwerksbeton – Bestandsaufnahme mit Hilfe zerstörender und zerstörungsfreier Prüfungen‘ lautete das Thema von Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit und Melanie Merkel M.Eng., Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Werkstoffe im Bauwesen. Auf Basis von Forschungsergebnissen der TU Kaiserslautern wurde dabei zunächst das Verfahren der zerstörenden Bohrkernprüfungen erläutert sowie die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der zerstörungsfreien Rückprallmessungen zur Feststellung der Bestandsfestigkeit eines Betons vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass die Genauigkeit der gemessenen oberflächennahen Druckfestigkeiten abhängig von der Prüftechnik sowie von der Karbonatisierungstiefe ist.
‚Korrosionsrisiken und -mechanismen beim Instandsetzungsverfahren 8.3 ‚Erhöhung des elektrischen Widerstands durch Beschichtung‘ bei chloridkontaminierten Rissen in Stahlbetonbauteilen waren das Thema von Prof. Dr.-Ing. Christoph Gehlen, Technische Universität München, Centrum Baustoffe und Materialprüfung vor. Ausgangspunkt war die Annahme, dass zwischen dem anodischen Polarisationswiderstand und den Chloridgehalten in Rissen nach neuesten Forschungsergebnissen eine Korrelation besteht. Auf der Grundlage von laufenden experimentellen Laboruntersuchungen und begleitenden Institut-Untersuchungen im Rahmen eines DFG-Forschungsvorhabens konnte Gehlen erste Ergebnisse über die Mechanismen der Korrosion in kontaminierten Rissen vorstellen. Demnach scheint die Betonbeschichtung eine effektive Maßnahme zu sein, um gerade initiierte Makrozellkorrosion in chloridkontaminierten Rissen zu kontrollieren.
Betonbauteile in Biogasanlagen sind je nach Betriebsart einem ausgeprägten chemischen Angriff ausgesetzt (biogene Schwefelsäurekorrosion). Der Angriffsgrad ist signifikant abhängig von der Exposition (Gasphase – Flüssigphase) und der Sauerstoff-Verfügbarkeit (aerob – anerob). Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel, B+M Ingenieur- und Consultinggesellschaft mbH, Bergisch-Gladbach, stellte in seinem Vortrag Schadensmechanismen, Instandsetzungskonzepte und Bauprodukte für Biogasbehälter aus Beton vor. Ein chemischer Betonangriff, so sein Fazit, ist stets im Zusammenhang mit der Standsicherheit des Bauwerks zu beurteilen. Daher sollte bei der Instandsetzung von Biogasanlagen aus Beton stets ein Tragwerksplaner hinzugezogen werden. Professor Middel betonte, dass als Instandsetzungsbaustoffe bei chemischem Angriff und zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit nur Instandsetzungssysteme mit bauaufsichtlicher Zulassung bzw. Bauartzulassung verwendet werden dürfen. Er liefert gleichzeitig Hinweise auf die zu beachtenden Regelwerke (Normen, Richtlinien) sowie auf die einschlägige Fachliteratur. „Die Instandhaltungs-Richtlinie“, betonte Middel, „regelt nicht die Instandsetzung von Bauteilen, die einem chemischen Angriff ausgesetzt sind und an die Anforderungen an die Flüssigkeitsundurchlässigkeit bestehen“.
Alternative Schutzmaßnahmen für Parkdeckflächen gemäß Tabelle 5 des DBV-Merkblatts zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit unter Berücksichtigung der Entwurfsgrundsätze stellte Dipl.-Ing. Dieter Rudat, ö.b.u.v. Sachverständiger für Massivbau und Sachverständiger für Betoninstandhaltung, München. Dabei ging es um Schutzmaßnahmen für aufgehende Bauteile und die Ausführungsvarianten für Bauteile unter durchlässigen Belägen. Im Fokus stand außerdem die Frage, welche Schutzmaßnahmen dem Bauherrn nach derzeitigem Kenntnisstand bei WU-Bodenplatten mit rückseitiger Durchfeuchtung gemäß Tabelle 7 als dauerhafte Lösungen angeboten werden können.
Die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen quellfähiger Rissfüllstoffe anhand von Praxisbeispielen für den Einsatz von quellfähigen Rissfüllstoffen erklärte Dipl.-Ing. Jörg de Hesselle, IBE-Ingenieure GmbH + Co. KG, Hennef. Die besonderen Eigenschaften der Acrylatgele seien u. a. für Abdichtungsinjektionen bei Rissen in Stahlbetonbauteilen, z.B. bei geringen Rissbreiten, einsetzbar. „Acrylatgele“, betonte der Referent, „ermöglichen Injektionen, die mit konventionellen Rissfüllstoffen (Epoxidharze, Polyurethanharze, Zementsuspension) nicht ausführbar wären“, und verwies darauf, dass sie nach dem derzeitigen Diskussionsstand in den Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie aufgenommen wurden. Derzeit sei die Situation jedoch so, dass eine Reihe von Bauproduktherstellern über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des DIBt verfügen, die die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der Acrylatgele regeln. Demnach verbieten die Anwendungsbereiche der ABZ den Einsatz der Acrylatgele in chloridkontaminierten Rissen von Stahlbetonbauteilen. Bei karbonatisierten Rissflanken müssen die Betonstähle im nicht karbonatisierten Bereich liegen.
Der nächste GUEP Planertag ist für den 26.11.2019 im Maternushaus in Köln geplant. Details zum Programm sind rechtzeitig unter www.guep.de zu finden.
Alle Bilder: Rita Jacobs
Krefeld, 01.12.2018