Weiterbildung als Garant für eine perfekte Planung: Der sachkundige Planer
Auszug aus den Güte- und Prüfbestimmungen der GUEP:
Als sachkundige Planer im Sinne des RAL-Gütezeichens kommen in Betracht: Ingenieurinnen oder Ingenieure der Fachrichtung Bauingenieurwesen und/oder Architektur mit besonderer Sachkunde im Bereich der Betoninstandhaltung und mindestens fünfjähriger Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre Projekterfahrung im Bereich der Betoninstandhaltung oder auch Personen mit abgeschlossener handwerklicher Ausbildung und SIVV-Schein oder mit gleichwertiger Ausbildung der hier in Rede stehenden Fachrichtung und mindestens fünfjähriger Erfahrung im Planen und Betreuen der Ausführung im Bereich der Betoninstandsetzung.
Nachweis der besonderen Sachkunde
Der Nachweis der besonderen Sachkunde kann durch Belegen eines einschlägigen Lehrgangs ‚Sachkundiger Planer‘ einschließlich erfolgreicher Abschlussprüfung zum „Sachkundigen Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen“ erbracht werden (z. B. Lehrgang der Ingenieurakademie West gGmbH – Fortbildungswerk der Ingenieurkammer Bau NRW und GUEP in Düsseldorf und Mönchengladbach) oder der BZB – Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (Lehrgang zusammen mit der GUEP in Augsburg) oder kann alternativ durch eine Bestätigung des Güteausschusses nachgewiesen werden.
Kontinuierliche Planungstätigkeit
Der sachkundige Planer muss eine wiederholte Planungstätigkeit im Bereich der Betoninstandhaltung nachweisen und sich in einschlägigen Lehrgängen weiterbilden (mind. jährl. 10 Unterrichtsstunden).