13. GUEP Planertag erfolgreich beendet

Instandhaltung von Betonbauwerken – ein spannendes Zukunftsthema

Der voll besetzte Maternussaal

Der aktuelle Sachstand in der Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Bauchemie und dem Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) im Verfahren um die Inhalte der neuen Instandhaltungsrichtlinie, Instandshaltungskonzepte und Bauprodukte für Biogasbehälter aus Beton oder die Einsatzmöglichkeiten und –grenzen quellfähiger Rissfüllstoffe – dies sind nur einige der Themen die im Zentrum des GUEP Planertages standen, der bereits zum dreizehnten Mal von der bundesweit tätigen Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) durchgeführt wurde. Abgerundet wurde das Expertenforum durch eine begleitende Fachausstellung mit Unternehmen, die spezielle Produkte und Leistungen im Bereich der Betoninstandsetzung anbieten.

Begrüßung durch den GUEP-Vorsitzenden Dr.-Ing. Michael Fiebrich

Ein voller Erfolg war der 13. GUEP-Planertag, der mit rund 401 Teilnehmern alle bisherigen Rekorde gebrochen hat. „Damit setzt sich der erfreuliche Trend der vergangenen Jahre auch in diesem Jahr fort“, so Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld, bei der Begrüßung. Die Teilnehmer kamen aus ganz Deutschland. Die größte Gruppe unter ihnen stellten mit rund 44 Prozent die Planer und Sachverständigen, gefolgt von den Bauausführenden (26%), Produkteherstellern (16%) und Auftraggebern (8%).

Dr. Fiebrich nutzte die Begrüßung, um den Teilnehmern einen Überblick über den aktuellen Sachstand der Dissenzen zwischen der Deutschen Bauchemie und dem Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) im Verfahren um die Inhalte und die Veröffentlichung der Betoninstandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) zu geben. Demnach hat der Frankfurter Industrieverband eine spezialisierte Anwaltskanzlei aus Köln eingeschaltet und nimmt bis auf Weiteres nicht an den Sitzungen zur Instandhaltungs-Richtlinie teil. Kernpunkt der Diskussion sei nach wie vor, so Fiebrich, dass nach Auffassung der Deutschen Bauchemie die aktuelle Entwurfsfassung der IH-RL (Stand 08. Juni 2018) nicht europarechtskonform ausgestaltet und in der DIN EN 1504 harmonisierte Bauprodukte nachregelt. Bis die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, wird die Bearbeitung der Instandhaltungs-Richtlinie vorübergehend ausgesetzt.

Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen

Das Thema der freiwilligen Leistungsnachweise für harmonisierte Instandsetzungsprodukte zur Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderungen nach den Vollzugshinweisen und der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Kapitel D3, stellte Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin, in den Mittelpunkt seines Vortrages. Der Referent nahm dabei Stellung zu der Frage, wann mit DIBt-Gutachten für Instandsetzungsprodukte für den Verkehrswegebau zu rechnen ist. Seit Spätsommer 2018, berichtete Dr. Hintzen, seien von mehreren Herstellern für eine größere Anzahl von Instandsetzungsprodukten DIBt-Gutachten beauftragt worden. Vielfach, so etwa für OS-Systeme, für Rissfüllstoffe oder für Instandsetzungsmörtel (SRM, RM) seien ergänzende Prüfungen bzw. Bestätigungsprüfungen erforderlich. Dr. Hintzen verwies darauf, dass derzeit die ergänzenden Prüfungen bzw. Bestätigungsprüfungen laufen, mit den Ergebnissen jedoch erst ab ca. März/April 2019 zu rechnen sei. „DIBt-Gutachten in nennenswerter Zahl,“ so der Referent, „werden daher erst ca. März/April 2019 verfügbar sein“, und ergänzte, „die Übergangsregelungen zu den betroffenen Bauprodukten gemäß ZTV-W LB 219 bzw. ZTV-ING werden bis zum 30.06.2019 verlängert“.

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit

Die ‚Abschätzung der Druckfestigkeit von Bauwerksbeton – Bestandsaufnahme mit Hilfe zerstörender und zerstörungsfreier Prüfungen‘ lautete das Thema von Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit und Melanie Merkel M.Eng., Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Werkstoffe im Bauwesen. Auf Basis von Forschungsergebnissen der TU Kaiserslautern wurde dabei zunächst das Verfahren der zerstörenden Bohrkernprüfungen erläutert sowie die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der zerstörungsfreien Rückprallmessungen zur Feststellung der Bestandsfestigkeit eines Betons vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass die Genauigkeit der gemessenen oberflächennahen Druckfestigkeiten abhängig von der Prüftechnik sowie von der Karbonatisierungstiefe ist.

Prof. Dr.-Ing. Christoph Gehlen

‚Korrosionsrisiken und -mechanismen beim Instandsetzungsverfahren 8.3 ‚Erhöhung des elektrischen Widerstands durch Beschichtung‘ bei chloridkontaminierten Rissen in Stahlbetonbauteilen waren das Thema von Prof. Dr.-Ing. Christoph Gehlen, Technische Universität München, Centrum Baustoffe und Materialprüfung vor. Ausgangspunkt war die Annahme, dass zwischen dem anodischen Polarisationswiderstand und den Chloridgehalten in Rissen nach neuesten Forschungsergebnissen eine Korrelation besteht. Auf der Grundlage von laufenden experimentellen Laboruntersuchungen und begleitenden Institut-Untersuchungen im Rahmen eines DFG-Forschungsvorhabens konnte Gehlen erste Ergebnisse über die Mechanismen der Korrosion in kontaminierten Rissen vorstellen. Demnach scheint die Betonbeschichtung eine effektive Maßnahme zu sein, um gerade initiierte Makrozellkorrosion in chloridkontaminierten Rissen zu kontrollieren.

Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel

Betonbauteile in Biogasanlagen sind je nach Betriebsart einem ausgeprägten chemischen Angriff ausgesetzt (biogene Schwefelsäurekorrosion). Der Angriffsgrad ist signifikant abhängig von der Exposition (Gasphase – Flüssigphase) und der Sauerstoff-Verfügbarkeit (aerob – anerob). Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel, B+M Ingenieur- und Consultinggesellschaft mbH, Bergisch-Gladbach, stellte in seinem Vortrag Schadensmechanismen, Instandsetzungskonzepte und Bauprodukte für Biogasbehälter aus Beton vor. Ein chemischer Betonangriff, so sein Fazit, ist stets im Zusammenhang mit der Standsicherheit des Bauwerks zu beurteilen. Daher sollte bei der Instandsetzung von Biogasanlagen aus Beton stets ein Tragwerksplaner hinzugezogen werden. Professor Middel betonte, dass als Instandsetzungsbaustoffe bei chemischem Angriff und zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit nur Instandsetzungssysteme mit bauaufsichtlicher Zulassung bzw. Bauartzulassung verwendet werden dürfen. Er liefert gleichzeitig Hinweise auf die zu beachtenden Regelwerke (Normen, Richtlinien) sowie auf die einschlägige Fachliteratur. „Die Instandhaltungs-Richtlinie“, betonte Middel, „regelt nicht die Instandsetzung von Bauteilen, die einem chemischen Angriff ausgesetzt sind und an die Anforderungen an die Flüssigkeitsundurchlässigkeit bestehen“.

Dipl.-Ing. Dieter Rudat

Alternative Schutzmaßnahmen für Parkdeckflächen gemäß Tabelle 5 des DBV-Merkblatts zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit unter Berücksichtigung der Entwurfsgrundsätze stellte Dipl.-Ing. Dieter Rudat, ö.b.u.v. Sachverständiger für Massivbau und Sachverständiger für Betoninstandhaltung, München. Dabei ging es um Schutzmaßnahmen für aufgehende Bauteile und die Ausführungsvarianten für Bauteile unter durchlässigen Belägen. Im Fokus stand außerdem die Frage, welche Schutzmaßnahmen dem Bauherrn nach derzeitigem Kenntnisstand bei WU-Bodenplatten mit rückseitiger Durchfeuchtung gemäß Tabelle 7 als dauerhafte Lösungen angeboten werden können.

Dipl.-Ing. Jörg de Hesselle

Die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen quellfähiger Rissfüllstoffe anhand von Praxisbeispielen für den Einsatz von quellfähigen Rissfüllstoffen erklärte Dipl.-Ing. Jörg de Hesselle, IBE-Ingenieure GmbH + Co. KG, Hennef. Die besonderen Eigenschaften der Acrylatgele seien u. a. für Abdichtungsinjektionen bei Rissen in Stahlbetonbauteilen, z.B. bei geringen Rissbreiten, einsetzbar. „Acrylatgele“, betonte der Referent, „ermöglichen Injektionen, die mit konventionellen Rissfüllstoffen (Epoxidharze, Polyurethanharze, Zementsuspension) nicht ausführbar wären“, und verwies darauf, dass sie nach dem derzeitigen Diskussionsstand in den Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie aufgenommen wurden. Derzeit sei die Situation jedoch so, dass eine Reihe von Bauproduktherstellern über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des DIBt verfügen, die die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der Acrylatgele regeln. Demnach verbieten die Anwendungsbereiche der ABZ den Einsatz der Acrylatgele in chloridkontaminierten Rissen von Stahlbetonbauteilen. Bei karbonatisierten Rissflanken müssen die Betonstähle im nicht karbonatisierten Bereich liegen.

Der nächste GUEP Planertag ist für den 26.11.2019 im Maternushaus in Köln geplant. Details zum Programm sind rechtzeitig unter www.guep.de zu finden.

Die Teilnehmer profitierten von hochkarätigen Vorträgen. Das Bild zeigt (von rechts nach links) die Referenten Dipl.-Ing. Dieter Rudat, Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel, Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Prof. Dr.-Ing. Christoph Gehlen, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit und den Geschäftsführer der GUEP e.V., Dipl.-Ing. Peter Heil

Alle Bilder: Rita Jacobs

Krefeld, 01.12.2018

13. GUEP Planertag: Der „Countdown“ läuft

Fast 350 Teilnehmeranmeldungen und eine mit 23 Fachausstellern bereits ausverkaufte Fachausstellung zeichnen mehr als zwei Monate vor dem großen Event ein überaus positives Bild dieser wichtigen Erfahrungsplattform für die Planung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung. Es ist zu erwarten, dass der Teilnehmerrekord vom vergangenen Jahr mit 410 angemeldeten Teilnehmern noch übertroffen wird.

Die technischen Herausforderungen bei Planung und Ausführung im Betoninstandhaltungsbereich stehen im Mittelpunkt des 13. GUEP Planertages. Wichtige Referenten konnten für die Veranstaltung gewonnen werden. Zusätzlich informiert eine Fachausstellung über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandhaltung. Alle relevanten Informationen finden Sie hier: https://www.guep.de/veranstaltungen/13-guep-planertag/

Interessenten können sich auf der Homepage Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) unter https://www.guep.de/veranstaltungen/13-guep-planertag/anmeldung/ anmelden.

Krefeld, den 21.09.2018

GUEP Seminare 2018 über ‚Leistungsmerkmale von Bauprodukten‘

Bei der Pilotschulung im BZB Krefeld vom 15.03. – 16.03.2018 ging es um das zurzeit viel beachtete Thema ‚Leistungsmerkmale von Bauprodukten bei der Ausgestaltung von LV’s.
Besonders die Referenten des zweitägigen Seminars kamen bei den 35 sachkundigen Planern und Unternehmern sehr gut an, was auch die anonyme Teilnehmernachbefragung belegt.
Nachdem das Ü-Zeichen als Nachweis für die Eigenschaften von europäisch harmonisierten Bauprodukten nicht mehr verwendet werden darf, war die zentrale Frage im Seminar: Wie können Sachkundige Planer in der Betoninstandhaltung heute und zukünftig belegen, dass sich die von ihnen vorgeschlagenen Bauprodukte für den Einsatzzweck eignen?
Die Referenten Dr.-Ing. Michael Fiebrich, BauIngenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender GUEP e. V., Krefeld, Dr.-Ing Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin und Dr.-Ing. Amir Rahimi, Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe gaben wertvolle Hinweise für die anwesenden Sachkundigen Planer und Unternehmer.

Außerdem standen folgende Fragestellungen im Fokus:
-Welche Unterlagen hat der Bieter seinem Angebot beizufügen, damit eine Vergabeempfehlung durch den sachkundigen Planer erfolgen kann, so dass der Bauherr davon ausgehen kann, dass die primären Schutzziele des Bauordnungsrechts eingehalten sind?
-Welche Empfehlungen beinhalten die Dokumente, die der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Geschäftsbereich der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung sowie die Bundesfernstraßen im Zusammenhang mit dem BAWBrief 01/2017 und dem Allgemeinen Rundschreiben Nr. 20/2017 veröffentlicht hat?
-Inwieweit können die Leistungsmerkmale und Anforderungen an Bauprodukte, die im Teil 2 des Gelbdrucks der Instandhaltungs-Richtlinie spezifiziert werden, in Leistungsverzeichnissen verwendet werden?
-Welche einfachen Wege zur Abschätzung der Dauerhaftigkeit von Stahlbetonbauwerken bei Karbonatisierung und Chlorideinwirkung sehen die Rechenformate im BAW-Merkblatt MDCC 2017 vor?

Weitere Seminare finden vom 09.04.-10.04.2018 in Hamburg und vom 15.05.-16.05.2018 in Augsburg statt. Da bereits genügend Anmeldungen vorliegen, ist die Durchführung beider Seminare gewährleistet. Sonstige Details zu den Veranstaltungen erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.guep.de/veranstaltungen/guep-seminare-2018/

Leistungsmerkmale von Bauprodukten in Leistungsverzeichnissen

GUEP-Seminare 2018:

Die Ausgestaltung von Leistungsverzeichnissen bezüglich der Leistungsmerkmale von Bauprodukten – Hinweise für den sachkundigen Planer und Unternehmer

 

Die GUEP – Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. – veranstaltet eine bundesweit angelegte Veranstaltungsreihe, in der das aktuelle und zurzeit viel diskutierte Thema zur Ausgestaltung von Leistungsverzeichnissen bezüglich der Leistungsmerkmale von Bauprodukten ausführlich behandelt wird.

Die jeweils zweitägigen Veranstaltungen geben wertvolle Hinweise für den Sachkundigen Planer und Unternehmer.

Die erste Veranstaltung findet vom 15.03. – 16.03.2018 in Krefeld statt, danach in Hamburg (09./10.04.2018), Berlin (25./26.04.2018) und Augsburg (15./16.05.2018).

Hier geht es zur Ausschreibung mit weiteren Details:

GUEP-Seminare 2018

12. GUEP Planertag erfolgreich beendet

Im Fokus: Technische Herausforderungen bei Planung und Ausführung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung

Mit rund 400 Teilnehmern, darunter Auftraggeber, Planer/ Sachverständige, Bauausführende und Produktehersteller, verzeichnete die  diesjährige Veranstaltung einen neuen Rekord.

Gelbdruck Instandhaltungs-Richtlinie, Neue WU-Richtlinie, Chemischer Angriff auf Betonbauwerke, Bewehrung aus nichtrostendem Stahl oder verzinkte Bewehrung, Carbonbeton sowie die Frage nach Bauprodukten, deren Leistungsmerkmale nachweislich ausreichen, um Grundanforderungen an Bauwerke zu gewährleisten – diese Themen standen im Zentrum des GUEP Planertages, der bereits zum zwölften Mal von bundesweit tätige Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) durchgeführt wurde. Abgerundet wurde das Expertenforum durch eine begleitende Fachausstellung mit Unternehmen, die spezielle Produkte und Leistungen im Bereich der Betoninstandsetzung anbieten.

„Im zwölften Jahr des Bestehens ist die Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V. (GUEP) in den wesentlichen Regionen der Republik vertreten,“ freute sich Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld, bei der Begrüßung der Teilnehmer des 12. GUEP Planertages in Köln und verwies auf die stetig steigenden Teilnehmerzahlen. Mit rund 400 Teilnehmern, darunter Auftraggeber, Planer/Sachverständige, Bauausführende und Produktehersteller, verzeichnete die  diesjährige Veranstaltung einen neuen Rekord. Gegenüber 2016 war vor allem das Interesse der Bauausführenden stark gestiegen. „Daraus ergibt sich für uns ein hoher Anspruch, dem wir gerne gerecht werden,“ so Fiebrich, der in seinem Vortrag die Standards für die Instandhaltung und ihre Planung darlegte. Dabei ging es um Neuerungen bei den technischen Verwaltungs- und Baubestimmungen. Fiebrich legte dar, welche Dokumente vom Sachkundigen Planer bei der Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen beachtet werden müssen, stellte die Ergebnisse der Überarbeitung der ZTV-W LB 219 und der zugehörigen Regelwerke vor und beschäftigte sich mit den Konsequenzen, die sich aus der Stellungnahme des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) zur DIN 18532-6:2017-07 „Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton –Teil 6: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen“ ergeben. „Zusammenfassend wird deutlich,“ so sein Fazit, „dass die starren Zuordnungen von Oberflächenschutzsystemen zu Nutzungsklassen, Verkehrsflächen und Abdichtungsbauweisen in DIN 18532-6 den Ausführungen anderer Regelwerke und Regelwerksetzer (DIN-EN 1992-1-1+NA+A1 und RL SIB) widersprechen und die Vielfalt an Konstruktionen für befahrbare Verkehrsflächen nicht berücksichtigt wird.“ Vielmehr bestehe durch die pauschalen Bezüge der DIN 18532-6 auf die Regelwerke das erhebliche Risiko von Fehlanwendungen, die in der Konsequenz zu Planungs- und Ausführungsfehlern führen können.

Die sachkundige Planung von Instandhaltungsmaßnahmen an Parkbauten aus WU-Beton unter Berücksichtigung der Neufassung der WU-Richtlinie stellte Prof. Dipl.-Ing. Claus Flohrer, Sachverständigenbüro für Bauwesen, Schöneck, anhand von entsprechenden Schadensbeispielen sowie anhand von Beispielen erfolgreich realisierter Ausführungen auf der Basis einer sorgfältigen Planung des Tragwerkplaners vor. Dabei wurde deutlich:

  • Die Instandhaltungsplanung ist fester Bestandteil bei der Planung von Parkhäusern und Tiefgaragen
  • Die Instandhaltung von WU-Bauteilen ist abhängig vom Entwurfsgrundsatz und der Ausführungsvariante
  • Die Abdichtung von Rissen gegenüber Druckwasserein-wirkung und Chlorideinwirkung ist die maßgebende Planungsaufgabe
  • Durch die regelmäßige Inspektion und Instandsetzung von festgestellten Merkmalen werden aufwendige Instandsetzungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich

Biogasanlagen standen im Mittelpunkt des Vortags von Prof. Dr.-Ing. Björn Siebert, Technische Hochschule Köln, Fakultät für Bauingenieurwesen und Umwelttechnik, der sich mit den besonderen Aspekten bei der Zustandsanalyse und der Planung von Instandsetzungsmaßnahmen an Betonbauwerken mit chemischem Angriff auseinandersetzte. Während im Gelbdruck  der Instandhaltungs-Richtlinie (Teil 1, Tabelle 5.1) Instandsetzungsprinzipien bei Betonkorrosion thematisiert und ausführlich beschrieben würden, kritisierte Siebert, werde die Instandsetzung von Betonbauteilen aus dem Abwasserbereich, Trinkwasserbereich, in Kühltürmen, Kaminen und Schornsteinen durch die Instandhaltungs-Richtlinie anwendungstechnisch nicht geregelt, obwohl erhöhte Anforderungen an die einzusetzenden Instandsetzungsprodukte bestehen. Da Instandsetzungs-/ Bauprodukte mit Verwendbarkeitsnachweis für Biogasanlagen derzeit nicht verfügbar sind, sei die Kommunikation mit allen Beteiligten erforderlich. Siebert riet den Teilnehmern bei einem chemischen Angriff den Fokus nicht nur auf die Betonkorrosion sondern auch auf die Bewehrungskorrosion im Rissbereich zu legen.

Die Möglichkeiten und Leistungsgrenzen für den Einsatz von Bewehrung aus nichtrostendem und verzinktem Stahl bei Chlorid- (XD, XS) und CO2-(XC) Exposition zeigte Dr.-Ing. Angelika Schießl-Pecka, Ingenieurbüro Schießl Gehlen Sodeikat GmbH, München, auf. Während Produkthersteller für Bewehrung aus nichtrostendem Stahl oder verzinktem Stahl für die Expositionsklassen XD, XS und XC mit beeindruckenden Anwendungsbeispielen aus Übersee oder Skandinavien werben, gelang es im Vortrag anhand von Praxisbeispielen mit Langzeiterfahrung sowie eines Forschungsvorhaben zur Rissbreitenbegrenzung mit verzinkter Bewehrung an der Ruhruniversität Bochum darzulegen, dass die Verbundwirkung von verzinkter Bewehrung geringer ist, als von nicht verzinkter Bewehrung. Dabei sind die Abweichungen umso deutlicher, je kleiner der Durchmesser ist. Es gilt: Je höher der w/z-Wert und je niedriger der Chromatgehalt, desto geringer die Verbundwirkung. „Die geringere Verbundwirkung,‘“ so die Referentin, „führt zu größeren Rissabständen (bei abgeschlossener Rissbildung) und größeren mittleren Rissbreiten.“

Die Instandsetzung zahlreicher Bestandsbauwerke mit den geregelten Instandsetzungsbaustoffen stößt oftmals an ihre Grenzen. „Ist hier der Einsatz von Carbonbeton möglich?“, fragte Dr.-Ing. Silvio Weiland, Sachkundiger Planer aus Hamburg und ging der Frage nach, welche Erfahrungen mit dem Einsatz dieses Baustoffs zur Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit,  Dauerhaftigkeit und Standsicherheit bei den Expositionsklassen XD und XC vorliegen. Sein Fazit: „Carbonbeton löst nicht alle Probleme.“ Problematisch seien vor allem die Brandeigenschaften.

Stellung zu neuen Regelungen der ZTV-ING für die Sachkundige Planung und Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils zur Bauproduktenrichtlinie bezog Dr.-Ing. Peter Haardt, Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Bergisch-Gladbach. „Jede noch so gut geplante Instandsetzungsmaßnahme steht und fällt letztlich mit den zur Verfügung stehenden Produkten,“ stellte Haardt fest und fragte: „Wie erhält man das Bauprodukt mit ausreichenden Leistungsmerkmalen, um die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß BauPVO, Artikel 3, Absatz 1 sowie der Beschreibung „Die Grundanforderungen an Bauwerke“ gemäß Musterbauordnung, Artikel 3, Absatz 1, zu gewährleisten?“ In seiner Antwort gab der Referent Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass die am Bau Beteiligten (Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer) das bisherige Qualitätsniveau bei der Planung, Ausführung und Bauüberwachung nicht nur weiterhin gewährleisten sondern – dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechend, steigern können.

 

GUEP Workshops zur fachlichen Orientierung des Sachkundigen Planers in Berlin und Krefreld waren erfolgreich

Durch die derzeitig unklare Situation im Hinblick auf den Abbruch des laufenden Gelbdruckverfahrens zur Instandhaltungs-Richtlinie im Januar 2017 und die Wiederaufnahme bzw. Fortsetzung des Verfahrens seit März fragt sich der Planer, an welche Vorschriften, Verordnungen und Regelwerke er sich aktuell halten soll. Bis zum Abschluss des Gelbdruckverfahrens wird noch weitere Zeit vergehen.

Vor diesem Hintergrund veranstaltete die GUEP mit Dr.-Ing. Michael Fiebrich als Referent im Mai und Juni Workshops in Berlin und Krefeld zur fachlichen Orientierung für den sachkundigen Planer.

Dr.-Ing. Fiebrich ist Mitglied im TA SIB und verfolgt seit Jahren ‚hautnah‘ die Entwicklungen zur Neufassung der Instandhaltungs-Richtlinie. Der Gelbdruck ist eine Fortschreibung der Instandsetzungsrichtlinie Fassung 2001 und beinhaltet in wesentlichen Teilen – auch im Teil 2 (Anforderungen der Leistungsmerkmale der Bauprodukte) – den aktuellen Stand des Wissens.

 

In 2017 laufen die Workshops unter dem Titel: „Planung von Betoninstandhaltungsmaßnahmen nach neuer Musterbauordnung und Bauproduktenverordnung unter Berücksichtigung der DIN EN 1504“. Die Veranstaltung vermittelte den insgesamt 45 Teilnehmern sehr erfolgreich Hilfestellung bei der Realisierung einer Instandhaltungs-Planung nach dem derzeitigen Stand der Technik und stützte sich dabei – wie der Titel es vermuten lässt – auf die Musterbauordnung und die Bauproduktenverordnung unter Berücksichtigung der DIN EN 1504.

Im Workshop wurden insbesondere die Teile des Gelbdrucks vorgestellt, die in aktuellen Leistungsverzeichnissen berücksichtigt werden sollten.

 

Ob ein weiterer Termin in der zweiten Jahreshälfte 2017 angeboten wird, hängt vom weiteren Bedarf bzw. der Nachfrage der Planer ab.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gütegemeinschaft Planung
der Instandhaltung von
Betonbauwerken e. V.
Bökendonk 15 – 17
47809 Krefeld
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Peter Heil
Telefon: 02151 5155-31
Fax: 02151 5155-89
E-Mail:  info@guep.de
Internet: www.guep.de

 

Erfahrungsaustausch am 08.05.2017 im Steigenberger Hotel Metropolitan

Vor der GUEP Mitgliederversammlung fand der 11. Erfahrungsaustausch mit 32 Teilnehmern im Steigenberger Hotel Metropolitan, Frankfurt a.M., statt. Wie auch in den vergangenen Jahren waren nicht nur alle GUEP Mitglieder eingeladen, sondern auch die Mitglieder unserer befreundeten LIB NRW. Erfreulicherweise kamen gleich vier Mitglieder der LIB NRW unserer Einladung nach und beteiligten sich aktiv am Erfahrungsaustausch. Um der Veranstaltung auch in diesem Jahr einen hohen Stellenwert einzuräumen, wurden diesmal Beiträge von vier Referenten sowie eine Podiumsdiskussion mit vier weiteren Teilnehmern präsentiert.

Referenten waren:
Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Bauingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP
Dipl.-Ing. Helena Eisenkrein-Kreksch, IBOS GmbH, Institut für Betontechnologie und Oberflächenschutz, Bochum und
Dipl.-Betriebsw. Ingo Reifgerste, Schleiff Bauflächentechnik GmbH & Co. KG, Erkelenz
RA Birgit Schaarschmidt, Kanzlei Schaarschmidt, Frankfurt a.M.

Nachdem Dr. Fiebrich wie gewohnt fachkundig über den aktuellen Sachstand der Regelwerke und die Bauaufsichtlichen Regelungen berichtet hat, ging es anschließend mehr um „weiche“ Themen, die das Zusammenwirken am Bau beleuchteten. So führten Helena Eisenkrein-Kreksch und Ingo Reifgerste einen erfrischenden Dialog über die gegenseitige Erwartungshaltung von Bauunternehmern und Planern in der Betoninstandhaltung. RA Birgit Schaarschmidt ging danach ausgesprochen kurzweilig und professionell der Frage nach: „Wie spare ich Geld durch Reden und Lösen von Konflikten.“

 

Birgit Schaarschmidt moderierte auch die sehr interessante, lebhaft geführte und auf das Gesamtthema abgestimmte Podiumsdiskussion mit der Fragestellung: „Bringt uns Kommunikation weiter?“ Als Podiumsteilnehmer konnten vier Vertreter der unterschiedlichen Gruppen der am Bau Beteiligen gewonnen werden:

Dipl.-Ing. Jörg de Hesselle, IBE Ingenieure GmbH & Co. KG, Hennef (Planer)
Dipl.-Ing. Georg Frings, WVER Wasserverband Eifel-Rur, Düren (Auftraggeber)
Dr. rer. nat. Diana Holzwarth, KuA-Consult–Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH, Darmstadt (Planer)
Dipl.-Ing. Michael Rummel, Massenberg GmbH, NL Süd, Bürstadt (Bauunternehmer)

 

Die Diskussionen wurden auch in der Mittagspause sehr angeregt weiter geführt. Für das leibliche Wohl war gesorgt, so dass der kollegiale Austausch in einer angenehmen Atmosphäre stattfand. Der Erfahrungsaustausch wurde von der Ingenieurkammer Bau als Fortbildung mit 3 U-Stunden anerkannt. Alles in allem war der diesjährige Erfahrungsaustausch wieder eine gelungene Veranstaltung.

Mitgliederversammlung am 08.05.2017 in Frankfurt/Main

Die diesjährige Mitgliederversammlung hat mit 24 Teilnehmern am 08.05.2017 bereits zum dritten Mal im Steigenberger Hotel Metropolitan in Frankfurt a.M. stattgefunden. Das Steigenberger Hotel liegt unmittelbar gegenüber dem Hauptbahnhof, was eine bequeme Anreise begünstigt und allen Mitgliedern eine Teilnahme mit vertretbarem Aufwand ermöglicht.

Die Tagesordnungspunkte der diesjährigen MV wurden ab 15:00 Uhr sehr intensiv und kompakt abgearbeitet, so dass die Sitzungsteilnehmer bereits um 16:15 Uhr verabschiedet werden konnten. Das Protokoll der Sitzung wurde allen Mitgliedern am 14.06.2017 per E-Mail zugesandt.

11. GUEP Planertag – Nachbericht

Die bundesweit tätige Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) führte am 29.11.2016 den 11. GUEP Planertag in Köln im Maternushaus durch. Die Teilnehmerzahl war mit 358 Teilnehmern und 398 Anmeldungen rekordverdächtig. Dieses seit der Gründung der GUEP im Dezember 2005 elfte große Expertenforum dient der Diskussion über technische Herausforderungen bei Planung und Ausführung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung.

Eine begleitende Fachausstellung mit 22 Unternehmen, die spezielle Produkte und Leistungen rund um die Betoninstandsetzung anbieten, rundete die Veranstaltung ab.

Der 11. GUEP Planertag sprach alle an Betoninstandhaltungsmaßnahmen Beteiligte an und bot neben hochwertigen Referaten, die zu teils brisanten Themen Stellung nahmen, die Gelegenheit zu einem intensiven Erfahrungsaustausch.Dr.-Ing Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld gab in seinem Einführungsvortrag einen Überblick über Neuerungen, Änderungen und den aktuellen Diskussionsbedarf für die Sachkundigen Planer in 2016.Aus dem EuGH-Urteil vom Oktober 2014 bezüglich der nationalen Nachregelungen bei bestehenden harmonisierten Produktnormen werden sich wesentliche baurechtliche Änderungen im Hinblick auf eine neue Musterbauordnung, die Zurückziehung von Bauregellisten und Abschaffung der ABPs ergeben. Welche neuen Herausforderungen ergeben sich für die am Bau Beteiligten als auch für die Bauproduktehersteller? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der neuen Instandhaltungs-Richtlinie? …….. und wie steht es mit dem Projekt „Ausbildungsbeirat?“

Dipl.-Ing. Thomas Sikinger, Multivia GmbH & Co. KG, Lüneburg und Dipl.-Ing. Heiko Pucker, REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH, Dortmund behandelten in einem zweiteiligen Referat die  Leistungsfähigkeit von Flüssigkunststoffabdichtungen und bitumenhaltigen Abdichtungen (auf der Basis der ZTV-ING, Teil 7, Abschnitte 1 und 3) zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit von Parkdecks.
Die Ad-Hoc Arbeitsgruppe beim Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) „Dauerhaftigkeit von Parkdecks“ hat in den Jahren 2013 bis 2015 ein Schutzkonzept für befahrene Parkflächen aus Stahlbeton und Spannbeton bei Eintrag von Chloriden aus Taumitteln aufgestellt, woraus sich auch eine Änderung im nationalen Anhang des Eurocode 2, Tabelle 4.1, ergeben hat, die in der Novellierung des Heftes 600 kommentiert werden soll. Das Schutzkonzept C1 sieht die Variante „Flächige, rissüberbrückende Abdichtung mit Schutzschicht: OS 10 oder unterlaufsichere bahnenförmige Abdichtung, jeweils mit Dichtungs- und Schutzschicht aus Gussasphalt“ vor. Diese beiden Abdichtungsvarianten werden bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Vor- und Nachteile unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzbereichs auf Bodenplatten wasserundurchlässiger Tiefgaragen vorgestellt.

Prof. Dr.-Ing. Bernd Isecke, CORR-LESS Isecke & Eichler Consulting GmbH & Co. KG, Berlin  referierte über die Anforderungen an die sachkundige Planung von kathodischen Korrosionsschutzmaßnahmen an Bestandsbauwerke.
In diesem Beitrag wurde über die Planung und Ausführung des kathodischen Korrosionsschutzes auf der Basis der DIN EN ISO 12 696 unter Berücksichtigung der Vorgaben in der neuen Instandhaltungs-Richtlinie informiert. Die Qualifikationsanforderungen an das Planungspersonal als auch an die ausführenden Unternehmen bezüglich DIN EN 15 257 werden aufgezeigt. Im Mittelpunkt des Beitrags stehen Anwendungs- und Ausführungsbeispiele.

Dr.-Ing. Angelika Eßer, Universität Duisburg-Essen, Institut für Massivbau, Essen  informierte über die Behandlung von Rissen an Stahlbetonbauteilen nach den Verfahren und Prinzipien der neuen Instandhaltungs-Richtlinie.
Diese sieht Rissbehandlungsmaßnahmen vor, um den Beton gegen Eindringen von Stoffen zu schützen (Verfahren 1.5), zur Regulierung des Wasserhaushalts des Betons (Verfahren 2.6), zur Verstärkung des Betontragwerks (Verfahren 4.5) sowie zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Passivität (Verfahren 7.6). Am Beispiel des Verfahrens 7.6 werden die Arbeitsschritte einer sachkundigen Planung im Hinblick auf die Erfassung der Rissmerkmale bei der Bestandsaufnahme sowie die Spezifikation der Leistungsmerkmale der passenden Rissfüllstoffe gemäß Teil 2 der Richtlinie vorgestellt. Ebenfalls angesprochen wird die Aufgabenstellung, die bei einigen Expositionsklassen entsteht, wenn Risse die Bewehrung kreuzen.

Dr.-Ing. Inga Hohberg, Deutsche Bauchemie e. V., Frankfurt zeigte die Anforderungen und Merkmale der Betoninstandsetzungsprodukte vor dem Hintergrund der Bauproduktenverordnung und der neuen Musterbauordnung auf.
Ab Oktober 2016 werden die seit Jahren bekannten und geschätzten Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP) sowie ausgewählte Bauregellisten seitens des DIBt nicht mehr zur Verfügung gestellt. In den harmonisierten Normen für die Instandsetzungsprodukte sind nicht alle Leistungsmerkmale deklariert, die erforderlich sind, um die Grundanforderungen an die Bauwerke gemäß Bauproduktenverordnung und neuer Musterbauordnung zu erfüllen. Nach der neuen Instandhaltungs-Richtlinie ist vorgesehen, dass die Planer in ihrer Leistungsbeschreibung künftig alle erforderlichen Leistungsmerkmale und Anforderungen, die zur Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke gestellt werden, präzisieren. Wie werden die Bauproduktehersteller, die in der Deutschen Bauchemie zusammengeschlossen sind, künftig die Leistungserklärungen für ihre Produkte gestalten?

Dr.-Ing. Gero Marzahn, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abteilung Straßenbau, Bonn, nimmt Stellung zum Instandsetzungsbedarf an Infrastrukturbauten in Deutschland.
Eine breite Öffentlichkeit ist sich seit geraumer Zeit darüber im Klaren, dass Deutschland als bedeutende Industrienation mit steigendem Schwerlastverkehr und auch wachsenden privaten Verkehrsströmen auf ein einwandfrei funktionierendes sicheres Verkehrsnetz angewiesen ist. Die Sünden der Vergangenheit – Instandsetzungsrückstau genannt – beginnen sich inzwischen zu rächen. Sach- und fachkundige Planer und Ausführende haben mehr als genug zu tun. Wie viel und wo, welche Prioritäten zu setzen sind und wie die zur Verfügung gestellten Mittel sinnvoll und zielgerichtet verwendet werden können beleuchtet dieser Beitrag.

 

Abschließend betrachtete RA Michael Halstenberg, HFK Rechtsanwälte LLP, Düsseldorf aus juristischer Sicht die sachkundige Planung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen nach der Instandhaltungs-Richtlinie vor dem Hintergrund der neuen Musterbauordnung und der BauPVO.
Nach § 3 Absatz 1 des Entwurfs der MBO hat ein Planer ein Bauwerk im Zuge seiner Instandhaltungsplanung so zu gestalten, dass die Grundanforderungen an die Bauwerke erfüllt werden. In den harmonisierten Normen für die Instandsetzungsprodukte sind nicht alle Leistungsmerkmale und Anforderungen deklariert, die erforderlich sind, um die Grundanforderungen an die Bauwerke zu erfüllen. Welche Empfehlungen können aus juristischer Sicht dazu gegeben werden, wie ein sachkundiger Planer sein Leistungsverzeichnis zu gestalten hat? Nach den harmonisierten Normen für die Instandsetzungsprodukte ist keine Fremdüberwachung der Produktion vorgesehen, um die „Leistungsbeständigkeit eines Bauproduktes“ (BauPVO, Artikel 6, Absatz 2) zu gewährleisten. Könnten im Rahmen einer Ausschreibung hier zusätzliche Anforderungen für die am Bauwerk zu verwendenden Chargen spezifiziert werden?

Der GUEP Planertag ist als jährlich wiederkehrendes Fachsymposium im Jahr 2005 ins Leben gerufen worden und ist Forum und Plattform für alle an der Betoninstandhaltung interessierten Kreise.

 

 

Der nächste GUEP Planertag findet am 14. November 2017 im Maternushaus, Köln, statt.