Erfolgreiches RAL-Monitoring

Das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) hat am 20.07.2018 bescheinigt, dass die GUEP auf der Grundlage der geschlossenen Übereinkunft vom 05.12.2006 im Rahmen des RAL Monitorings geprüft wurde und entsprechend dem vom RAL anerkannten Satzungswerk arbeitet. Damit besitzt die GUEP auf Basis der „Grundsätze Gütezeichen“ weiterhin das Recht, das RAL Gütezeichen „Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken“ zu verleihen. Der folgende Link führt zur entsprechenden Bescheinigung, die uns das RAL überreicht hat und die bis zum 20.07.2020 gültig ist.

Grundlage und Motiv für die Einführung ist die in den Grundsätzen zu Gütezeichen festgelegte Sorgepflicht von RAL für seine 122 Gütegemeinschaften. Mit der Ausübung dieser Sorgepflicht soll die Glaubwürdigkeit des Systems der RAL Gütesicherung belegt werden. Im Rahmen des Monitorings werden in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Jahre, Daten über die satzungsmäßige Arbeit der Gütegemeinschaft erhoben, um zu beurteilen, ob eine Gütegemeinschaft RAL regelgerecht handelt. RAL führt auf dieser Datenbasis eine umfassende Analyse über die Arbeit der betreffenden Gütegemeinschaft durch. Abschließend findet ein Audit statt, in dem offene oder unklare Punkte geklärt werden und eventuelle Abweichungen thematisiert und Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden.

Krefeld, 27.10.2018

Entspannt zum 13. GUEP Planertag anreisen

Auch in diesem Jahr hat das Maternushaus, Köln, für unsere Teilnehmer ein begrenztes Zimmerkontingent zum Preis von 98,00 Euro/EZ inkl. Frühstück reserviert.

Da rund um das Maternushaus nur eine begrenzte Anzahl (kostenpflichtiger) Parkplätze zur Verfügung stehen, empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Vom Hauptbahnhof Köln ist das Maternushaus in nur 5 Minuten Fußweg über die Dompropst-Ketzer-Straße gut zu erreichen.

Bitte buchen Sie Ihr Hotelzimmer direkt unter www.maternushaus.de oder telefonisch unter 0211 1631 – 0.

 

Krefeld, den 17.10.2018

13. GUEP Planertag

Der 13. GUEP Planertag findet am 28.November.2018 in Köln statt

Wichtige Erfahrungsplattform für die Planung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung

Die technischen Herausforderungen bei Planung und Ausführung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung stehen im Mittelpunkt des 13. GUEP Planertages, den die  bundesweit tätige Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) am 28. November 2018 im Kölner Maternushaus durchführt. Renommierte Referenten präsentieren dabei Informationen über aktuelle Entwicklungen und Änderungen in den Regelwerken. Parallel dazu informiert eine Fachausstellung über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandhaltung. Der jährlich stattfindende Expertentreff hat sich mittlerweile zur wichtigen Plattform für den Erfahrungsaustausch mit allen an der Betoninstandhaltung Beteiligten (Auftraggeber, Bauaufsicht, sachkundiger Planer, ausführendes Unternehmen) entwickelt.

Seit einigen Jahren verlagert sich der Arbeitsschwerpunkt in der Bauwirtschaft: Dem Bereich Substanzerhaltung, Sanierung und Modernisierung kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei gehören Schutz und Instandhaltung von Betonbauwerken zu den anspruchsvollen Bauaufgaben, deren Bewältigung ein hohes Maß an technischen Kenntnissen voraussetzt. Der Erfolg und die Dauerhaftigkeit von Beton- Instandsetzungsmaßnahmen hängen dabei neben einer qualitätsgerechten Bauausführung ganz entscheidend von der sachkundigen Planung ab. Mit praktischen Hinweisen und Berichten über anspruchsvolle Projekte sowie zu den neuesten Forschungsergebnissen aus dem Bereich der Instandhaltung will der 13. GUEP Planertag hier einen Überblick über aktuelle Entwicklungen der Branche vermitteln.

Der Start in die Veranstaltung gelingt mit den Ausführungen von Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin. Der Referent nimmt dabei zur Frage Stellung, wann mit ersten DIBt-Gutachten über technische Herstellerdokumenta-tionen zu rechnen ist und führt aus, ob die DIBt-Gutachtendokumente für den sachkundigen Planer ausreichend (auch im Sinne eines Produktenvergleichs) sein werden, um beurteilen zu können, ob alle Leistungsmerkmale das Anforderungsniveau erreichen, das sich aus den Bauwerksanforderungen ergibt.

Nach einer Vorstellung der Auswertung von zerstörenden Bohrkernprüfungen erläutert der Beitrag von Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit sowie Melanie Merkel M.Eng., Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Werkstoffe im Bauwesen, die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der zerstörungsfreien Rückprallmessungen zur Feststellung der Bestandsfestigkeit eines Betons.

Neueste Forschungsergebnisse liegen dem Vortag von Prof. Dr.-Ing. Christoph Gehlen, Technische Universität München, Centrum Baustoffe und Materialprüfung (cbm) zugrunde, der über Korrosionsrisiken und -mechanismen beim Instandsetzungsverfahren 8.3 ‚Erhöhung des elektrischen Widerstands durch Beschichtung bei chlorid-kontaminierten Rissen in Stahlbetonbauteilen‘ spricht. Vor dem Hintergrund von noch laufenden experimentellen Laboruntersuchungen bietet er den Teilnehmern dabei bereits erste vorsichtige Aussagen über die Mechanismen der Korrosion in kontaminierten Rissen.

Auf die spezifischen Schadensmechanismen bei Biogasanlagen bzw. Silageflächen aus Beton geht Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel, B+M Ingenieur- und Consultinggesellschaft mbH, Bergisch-Gladbach ein. Dabei stellt er geeignete materialtechnische Untersuchungen zur Ist-Zustandsaufnahme und zur Klärung der jeweils zutreffenden Schadensmechanismen vor. Gleichzeitig liefert er Hinweise auf die zu beachtenden Regelwerke (Normen, Richtlinien) sowie auf die einschlägige Fachliteratur und stellt Konzepte möglicher Instandsetzungsoptionen mit Hinweisen auf Leistungsmerkmale für geeignete Instandsetzungsprodukte vor.

Die Ausführungen von Dipl.-Ing. Dieter Rudat, ö.b.u.v. Sachverständiger für Massivbau und Sachverständiger für Betoninstandhaltung, München, widmen sich alternativen Schutzmaßnahmen für Parkdeckflächen gemäß Tabelle 5 des DBV-Merkblatts zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit unter Berücksichtigung der Entwurfsgrundsätze. Dabei werden Schutzmaßnahmen für aufgehende Bauteile und die Ausführungsvarianten für Bauteile unter durchlässigen Belägen vorgestellt. Im Fokus steht hier außerdem die Frage, welche Schutzmaßnahmen dem Bauherrn nach derzeitigem Kenntnisstand bei WU-Bodenplatten mit rückseitiger  Durchfeuchtung gemäß Tabelle 7 als dauerhafte Lösungen angeboten werden können.

Dipl.-Ing. Jörg de Hesselle, IBE-Ingenieure GmbH + Co. KG, Hennef, stellt die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen quellfähiger Rissfüllstoffe anhand von Praxisbeispielen für den Einsatz von quellfähigen Rissfüllstoffen  vor.

Der 13. GUEP Planertag findet am 28. November im Maternushaus in Köln statt. Die Kosten betragen 190 Euro (140 Euro für Frühbucher) für GUEP-Mitglieder, VDB-Mitglieder sowie für Mitglieder der an die ib angeschlossenen Landesgütegemeinschaften und der BFI sowie für Behörden-vertreter, 260 Euro (210 Euro für Frühbucher) für Nichtmitglieder sowie 40 Euro für Studenten (bei Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung). In den Kosten sind Bewirtung, Mittagsimbiss und Vortragskompendium als Download enthalten. Der Frühbucherrabatt wird bis zum 28.09.2018 gewährt. Interessenten können sich auf der Homepage Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) unter www.guep.de anmelden. Hier stehen auch ausführliche Informationen zur Veranstaltung sowie zu den Inhalten der Referate.

 

Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld, hier beim vorjährigen Planertag, wird die Veranstaltung mit einem Update zur Instandhaltung 2018/2019 eröffnen.

 

Erfahrungsaustausch der GUEP- und LIB-Mitglieder

Der diesjährige 12. Erfahrungsaustausch der GUEP fand am 09.07.2018 mit 27 interessierten Mitgliedern im Steigenberger Hotel Metropolitan in Frankfurt a.M. statt. Die Veranstaltung begann um 11 Uhr und war der um 15 Uhr angesetzten Mitgliederversammlung vorgeschaltet.

GUEP Vorsitzender Dr. Michael Fiebrich startete mit einem Beitrag über Erfahrungen bei Vergaben unter Beachtung des aktuellen Bauproduktenrechts.

Doktorandin Frau Cynthia Morales Cruz, die seit 2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am ibac-Institut für Bauforschung, Bauwerkserhaltung und Polymerkomposite tätig ist, stellte anhand der Instandsetzung von Wasserbauwerken mit Textilbeton Ergebnisse ihres Forschungsprojektes zur Dauerhaftigkeit von rissverteilenden, textilbewehrten Schutzschichten für den dauerhaften Schutz von Bauwerksoberflächen vor.

Zu guter Letzt referierte Frau Dr. Angelika Eßer, Institut für Massivbau an der Universität Duisburg-Essen und GUEP Fremdüberwacherin, seit vielen Jahren Mitglied im DAfStb-Arbeitskreis SIB, über die Anwendungsbereiche von Acrylatgelen bei der Instandsetzung von Stahlbetonbauteilen.

Alle Beiträge lösten eine intensive Diskussion mit vielen Fragen aus, die beim Mittagsimbiss angeregt weitergeführt wurde.

Alles in allem eine gelungene Veranstaltung.

12. GUEP Planertag erfolgreich beendet

Im Fokus: Technische Herausforderungen bei Planung und Ausführung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung

Mit rund 400 Teilnehmern, darunter Auftraggeber, Planer/ Sachverständige, Bauausführende und Produktehersteller, verzeichnete die  diesjährige Veranstaltung einen neuen Rekord.

Gelbdruck Instandhaltungs-Richtlinie, Neue WU-Richtlinie, Chemischer Angriff auf Betonbauwerke, Bewehrung aus nichtrostendem Stahl oder verzinkte Bewehrung, Carbonbeton sowie die Frage nach Bauprodukten, deren Leistungsmerkmale nachweislich ausreichen, um Grundanforderungen an Bauwerke zu gewährleisten – diese Themen standen im Zentrum des GUEP Planertages, der bereits zum zwölften Mal von bundesweit tätige Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) durchgeführt wurde. Abgerundet wurde das Expertenforum durch eine begleitende Fachausstellung mit Unternehmen, die spezielle Produkte und Leistungen im Bereich der Betoninstandsetzung anbieten.

„Im zwölften Jahr des Bestehens ist die Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V. (GUEP) in den wesentlichen Regionen der Republik vertreten,“ freute sich Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld, bei der Begrüßung der Teilnehmer des 12. GUEP Planertages in Köln und verwies auf die stetig steigenden Teilnehmerzahlen. Mit rund 400 Teilnehmern, darunter Auftraggeber, Planer/Sachverständige, Bauausführende und Produktehersteller, verzeichnete die  diesjährige Veranstaltung einen neuen Rekord. Gegenüber 2016 war vor allem das Interesse der Bauausführenden stark gestiegen. „Daraus ergibt sich für uns ein hoher Anspruch, dem wir gerne gerecht werden,“ so Fiebrich, der in seinem Vortrag die Standards für die Instandhaltung und ihre Planung darlegte. Dabei ging es um Neuerungen bei den technischen Verwaltungs- und Baubestimmungen. Fiebrich legte dar, welche Dokumente vom Sachkundigen Planer bei der Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen beachtet werden müssen, stellte die Ergebnisse der Überarbeitung der ZTV-W LB 219 und der zugehörigen Regelwerke vor und beschäftigte sich mit den Konsequenzen, die sich aus der Stellungnahme des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) zur DIN 18532-6:2017-07 „Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton –Teil 6: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen“ ergeben. „Zusammenfassend wird deutlich,“ so sein Fazit, „dass die starren Zuordnungen von Oberflächenschutzsystemen zu Nutzungsklassen, Verkehrsflächen und Abdichtungsbauweisen in DIN 18532-6 den Ausführungen anderer Regelwerke und Regelwerksetzer (DIN-EN 1992-1-1+NA+A1 und RL SIB) widersprechen und die Vielfalt an Konstruktionen für befahrbare Verkehrsflächen nicht berücksichtigt wird.“ Vielmehr bestehe durch die pauschalen Bezüge der DIN 18532-6 auf die Regelwerke das erhebliche Risiko von Fehlanwendungen, die in der Konsequenz zu Planungs- und Ausführungsfehlern führen können.

Die sachkundige Planung von Instandhaltungsmaßnahmen an Parkbauten aus WU-Beton unter Berücksichtigung der Neufassung der WU-Richtlinie stellte Prof. Dipl.-Ing. Claus Flohrer, Sachverständigenbüro für Bauwesen, Schöneck, anhand von entsprechenden Schadensbeispielen sowie anhand von Beispielen erfolgreich realisierter Ausführungen auf der Basis einer sorgfältigen Planung des Tragwerkplaners vor. Dabei wurde deutlich:

  • Die Instandhaltungsplanung ist fester Bestandteil bei der Planung von Parkhäusern und Tiefgaragen
  • Die Instandhaltung von WU-Bauteilen ist abhängig vom Entwurfsgrundsatz und der Ausführungsvariante
  • Die Abdichtung von Rissen gegenüber Druckwasserein-wirkung und Chlorideinwirkung ist die maßgebende Planungsaufgabe
  • Durch die regelmäßige Inspektion und Instandsetzung von festgestellten Merkmalen werden aufwendige Instandsetzungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich

Biogasanlagen standen im Mittelpunkt des Vortags von Prof. Dr.-Ing. Björn Siebert, Technische Hochschule Köln, Fakultät für Bauingenieurwesen und Umwelttechnik, der sich mit den besonderen Aspekten bei der Zustandsanalyse und der Planung von Instandsetzungsmaßnahmen an Betonbauwerken mit chemischem Angriff auseinandersetzte. Während im Gelbdruck  der Instandhaltungs-Richtlinie (Teil 1, Tabelle 5.1) Instandsetzungsprinzipien bei Betonkorrosion thematisiert und ausführlich beschrieben würden, kritisierte Siebert, werde die Instandsetzung von Betonbauteilen aus dem Abwasserbereich, Trinkwasserbereich, in Kühltürmen, Kaminen und Schornsteinen durch die Instandhaltungs-Richtlinie anwendungstechnisch nicht geregelt, obwohl erhöhte Anforderungen an die einzusetzenden Instandsetzungsprodukte bestehen. Da Instandsetzungs-/ Bauprodukte mit Verwendbarkeitsnachweis für Biogasanlagen derzeit nicht verfügbar sind, sei die Kommunikation mit allen Beteiligten erforderlich. Siebert riet den Teilnehmern bei einem chemischen Angriff den Fokus nicht nur auf die Betonkorrosion sondern auch auf die Bewehrungskorrosion im Rissbereich zu legen.

Die Möglichkeiten und Leistungsgrenzen für den Einsatz von Bewehrung aus nichtrostendem und verzinktem Stahl bei Chlorid- (XD, XS) und CO2-(XC) Exposition zeigte Dr.-Ing. Angelika Schießl-Pecka, Ingenieurbüro Schießl Gehlen Sodeikat GmbH, München, auf. Während Produkthersteller für Bewehrung aus nichtrostendem Stahl oder verzinktem Stahl für die Expositionsklassen XD, XS und XC mit beeindruckenden Anwendungsbeispielen aus Übersee oder Skandinavien werben, gelang es im Vortrag anhand von Praxisbeispielen mit Langzeiterfahrung sowie eines Forschungsvorhaben zur Rissbreitenbegrenzung mit verzinkter Bewehrung an der Ruhruniversität Bochum darzulegen, dass die Verbundwirkung von verzinkter Bewehrung geringer ist, als von nicht verzinkter Bewehrung. Dabei sind die Abweichungen umso deutlicher, je kleiner der Durchmesser ist. Es gilt: Je höher der w/z-Wert und je niedriger der Chromatgehalt, desto geringer die Verbundwirkung. „Die geringere Verbundwirkung,‘“ so die Referentin, „führt zu größeren Rissabständen (bei abgeschlossener Rissbildung) und größeren mittleren Rissbreiten.“

Die Instandsetzung zahlreicher Bestandsbauwerke mit den geregelten Instandsetzungsbaustoffen stößt oftmals an ihre Grenzen. „Ist hier der Einsatz von Carbonbeton möglich?“, fragte Dr.-Ing. Silvio Weiland, Sachkundiger Planer aus Hamburg und ging der Frage nach, welche Erfahrungen mit dem Einsatz dieses Baustoffs zur Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit,  Dauerhaftigkeit und Standsicherheit bei den Expositionsklassen XD und XC vorliegen. Sein Fazit: „Carbonbeton löst nicht alle Probleme.“ Problematisch seien vor allem die Brandeigenschaften.

Stellung zu neuen Regelungen der ZTV-ING für die Sachkundige Planung und Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils zur Bauproduktenrichtlinie bezog Dr.-Ing. Peter Haardt, Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Bergisch-Gladbach. „Jede noch so gut geplante Instandsetzungsmaßnahme steht und fällt letztlich mit den zur Verfügung stehenden Produkten,“ stellte Haardt fest und fragte: „Wie erhält man das Bauprodukt mit ausreichenden Leistungsmerkmalen, um die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß BauPVO, Artikel 3, Absatz 1 sowie der Beschreibung „Die Grundanforderungen an Bauwerke“ gemäß Musterbauordnung, Artikel 3, Absatz 1, zu gewährleisten?“ In seiner Antwort gab der Referent Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass die am Bau Beteiligten (Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer) das bisherige Qualitätsniveau bei der Planung, Ausführung und Bauüberwachung nicht nur weiterhin gewährleisten sondern – dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechend, steigern können.

 

11. GUEP Planertag – Nachbericht

Die bundesweit tätige Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) führte am 29.11.2016 den 11. GUEP Planertag in Köln im Maternushaus durch. Die Teilnehmerzahl war mit 358 Teilnehmern und 398 Anmeldungen rekordverdächtig. Dieses seit der Gründung der GUEP im Dezember 2005 elfte große Expertenforum dient der Diskussion über technische Herausforderungen bei Planung und Ausführung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung.

Eine begleitende Fachausstellung mit 22 Unternehmen, die spezielle Produkte und Leistungen rund um die Betoninstandsetzung anbieten, rundete die Veranstaltung ab.

Der 11. GUEP Planertag sprach alle an Betoninstandhaltungsmaßnahmen Beteiligte an und bot neben hochwertigen Referaten, die zu teils brisanten Themen Stellung nahmen, die Gelegenheit zu einem intensiven Erfahrungsaustausch.Dr.-Ing Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld gab in seinem Einführungsvortrag einen Überblick über Neuerungen, Änderungen und den aktuellen Diskussionsbedarf für die Sachkundigen Planer in 2016.Aus dem EuGH-Urteil vom Oktober 2014 bezüglich der nationalen Nachregelungen bei bestehenden harmonisierten Produktnormen werden sich wesentliche baurechtliche Änderungen im Hinblick auf eine neue Musterbauordnung, die Zurückziehung von Bauregellisten und Abschaffung der ABPs ergeben. Welche neuen Herausforderungen ergeben sich für die am Bau Beteiligten als auch für die Bauproduktehersteller? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der neuen Instandhaltungs-Richtlinie? …….. und wie steht es mit dem Projekt „Ausbildungsbeirat?“

Dipl.-Ing. Thomas Sikinger, Multivia GmbH & Co. KG, Lüneburg und Dipl.-Ing. Heiko Pucker, REAKU Bauwerkserhaltungs-GmbH, Dortmund behandelten in einem zweiteiligen Referat die  Leistungsfähigkeit von Flüssigkunststoffabdichtungen und bitumenhaltigen Abdichtungen (auf der Basis der ZTV-ING, Teil 7, Abschnitte 1 und 3) zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit von Parkdecks.
Die Ad-Hoc Arbeitsgruppe beim Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) „Dauerhaftigkeit von Parkdecks“ hat in den Jahren 2013 bis 2015 ein Schutzkonzept für befahrene Parkflächen aus Stahlbeton und Spannbeton bei Eintrag von Chloriden aus Taumitteln aufgestellt, woraus sich auch eine Änderung im nationalen Anhang des Eurocode 2, Tabelle 4.1, ergeben hat, die in der Novellierung des Heftes 600 kommentiert werden soll. Das Schutzkonzept C1 sieht die Variante „Flächige, rissüberbrückende Abdichtung mit Schutzschicht: OS 10 oder unterlaufsichere bahnenförmige Abdichtung, jeweils mit Dichtungs- und Schutzschicht aus Gussasphalt“ vor. Diese beiden Abdichtungsvarianten werden bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Vor- und Nachteile unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzbereichs auf Bodenplatten wasserundurchlässiger Tiefgaragen vorgestellt.

Prof. Dr.-Ing. Bernd Isecke, CORR-LESS Isecke & Eichler Consulting GmbH & Co. KG, Berlin  referierte über die Anforderungen an die sachkundige Planung von kathodischen Korrosionsschutzmaßnahmen an Bestandsbauwerke.
In diesem Beitrag wurde über die Planung und Ausführung des kathodischen Korrosionsschutzes auf der Basis der DIN EN ISO 12 696 unter Berücksichtigung der Vorgaben in der neuen Instandhaltungs-Richtlinie informiert. Die Qualifikationsanforderungen an das Planungspersonal als auch an die ausführenden Unternehmen bezüglich DIN EN 15 257 werden aufgezeigt. Im Mittelpunkt des Beitrags stehen Anwendungs- und Ausführungsbeispiele.

Dr.-Ing. Angelika Eßer, Universität Duisburg-Essen, Institut für Massivbau, Essen  informierte über die Behandlung von Rissen an Stahlbetonbauteilen nach den Verfahren und Prinzipien der neuen Instandhaltungs-Richtlinie.
Diese sieht Rissbehandlungsmaßnahmen vor, um den Beton gegen Eindringen von Stoffen zu schützen (Verfahren 1.5), zur Regulierung des Wasserhaushalts des Betons (Verfahren 2.6), zur Verstärkung des Betontragwerks (Verfahren 4.5) sowie zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Passivität (Verfahren 7.6). Am Beispiel des Verfahrens 7.6 werden die Arbeitsschritte einer sachkundigen Planung im Hinblick auf die Erfassung der Rissmerkmale bei der Bestandsaufnahme sowie die Spezifikation der Leistungsmerkmale der passenden Rissfüllstoffe gemäß Teil 2 der Richtlinie vorgestellt. Ebenfalls angesprochen wird die Aufgabenstellung, die bei einigen Expositionsklassen entsteht, wenn Risse die Bewehrung kreuzen.

Dr.-Ing. Inga Hohberg, Deutsche Bauchemie e. V., Frankfurt zeigte die Anforderungen und Merkmale der Betoninstandsetzungsprodukte vor dem Hintergrund der Bauproduktenverordnung und der neuen Musterbauordnung auf.
Ab Oktober 2016 werden die seit Jahren bekannten und geschätzten Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP) sowie ausgewählte Bauregellisten seitens des DIBt nicht mehr zur Verfügung gestellt. In den harmonisierten Normen für die Instandsetzungsprodukte sind nicht alle Leistungsmerkmale deklariert, die erforderlich sind, um die Grundanforderungen an die Bauwerke gemäß Bauproduktenverordnung und neuer Musterbauordnung zu erfüllen. Nach der neuen Instandhaltungs-Richtlinie ist vorgesehen, dass die Planer in ihrer Leistungsbeschreibung künftig alle erforderlichen Leistungsmerkmale und Anforderungen, die zur Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke gestellt werden, präzisieren. Wie werden die Bauproduktehersteller, die in der Deutschen Bauchemie zusammengeschlossen sind, künftig die Leistungserklärungen für ihre Produkte gestalten?

Dr.-Ing. Gero Marzahn, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abteilung Straßenbau, Bonn, nimmt Stellung zum Instandsetzungsbedarf an Infrastrukturbauten in Deutschland.
Eine breite Öffentlichkeit ist sich seit geraumer Zeit darüber im Klaren, dass Deutschland als bedeutende Industrienation mit steigendem Schwerlastverkehr und auch wachsenden privaten Verkehrsströmen auf ein einwandfrei funktionierendes sicheres Verkehrsnetz angewiesen ist. Die Sünden der Vergangenheit – Instandsetzungsrückstau genannt – beginnen sich inzwischen zu rächen. Sach- und fachkundige Planer und Ausführende haben mehr als genug zu tun. Wie viel und wo, welche Prioritäten zu setzen sind und wie die zur Verfügung gestellten Mittel sinnvoll und zielgerichtet verwendet werden können beleuchtet dieser Beitrag.

 

Abschließend betrachtete RA Michael Halstenberg, HFK Rechtsanwälte LLP, Düsseldorf aus juristischer Sicht die sachkundige Planung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen nach der Instandhaltungs-Richtlinie vor dem Hintergrund der neuen Musterbauordnung und der BauPVO.
Nach § 3 Absatz 1 des Entwurfs der MBO hat ein Planer ein Bauwerk im Zuge seiner Instandhaltungsplanung so zu gestalten, dass die Grundanforderungen an die Bauwerke erfüllt werden. In den harmonisierten Normen für die Instandsetzungsprodukte sind nicht alle Leistungsmerkmale und Anforderungen deklariert, die erforderlich sind, um die Grundanforderungen an die Bauwerke zu erfüllen. Welche Empfehlungen können aus juristischer Sicht dazu gegeben werden, wie ein sachkundiger Planer sein Leistungsverzeichnis zu gestalten hat? Nach den harmonisierten Normen für die Instandsetzungsprodukte ist keine Fremdüberwachung der Produktion vorgesehen, um die „Leistungsbeständigkeit eines Bauproduktes“ (BauPVO, Artikel 6, Absatz 2) zu gewährleisten. Könnten im Rahmen einer Ausschreibung hier zusätzliche Anforderungen für die am Bauwerk zu verwendenden Chargen spezifiziert werden?

Der GUEP Planertag ist als jährlich wiederkehrendes Fachsymposium im Jahr 2005 ins Leben gerufen worden und ist Forum und Plattform für alle an der Betoninstandhaltung interessierten Kreise.

 

 

Der nächste GUEP Planertag findet am 14. November 2017 im Maternushaus, Köln, statt.