Durch die derzeitig unklare Situation im Hinblick auf den Abbruch des laufenden Gelbdruckverfahrens zur Instandhaltungs-Richtlinie im Januar 2017 und die Wiederaufnahme bzw. Fortsetzung des Verfahrens seit März fragt sich der Planer, an welche Vorschriften, Verordnungen und Regelwerke er sich aktuell halten soll. Bis zum Abschluss des Gelbdruckverfahrens wird noch weitere Zeit vergehen.
Vor diesem Hintergrund veranstaltete die GUEP mit Dr.-Ing. Michael Fiebrich als Referent im Mai und Juni Workshops in Berlin und Krefeld zur fachlichen Orientierung für den sachkundigen Planer.
Dr.-Ing. Fiebrich ist Mitglied im TA SIB und verfolgt seit Jahren ‚hautnah‘ die Entwicklungen zur Neufassung der Instandhaltungs-Richtlinie. Der Gelbdruck ist eine Fortschreibung der Instandsetzungsrichtlinie Fassung 2001 und beinhaltet in wesentlichen Teilen – auch im Teil 2 (Anforderungen der Leistungsmerkmale der Bauprodukte) – den aktuellen Stand des Wissens.
In 2017 laufen die Workshops unter dem Titel: „Planung von Betoninstandhaltungsmaßnahmen nach neuer Musterbauordnung und Bauproduktenverordnung unter Berücksichtigung der DIN EN 1504“. Die Veranstaltung vermittelte den insgesamt 45 Teilnehmern sehr erfolgreich Hilfestellung bei der Realisierung einer Instandhaltungs-Planung nach dem derzeitigen Stand der Technik und stützte sich dabei – wie der Titel es vermuten lässt – auf die Musterbauordnung und die Bauproduktenverordnung unter Berücksichtigung der DIN EN 1504.
Im Workshop wurden insbesondere die Teile des Gelbdrucks vorgestellt, die in aktuellen Leistungsverzeichnissen berücksichtigt werden sollten.
Ob ein weiterer Termin in der zweiten Jahreshälfte 2017 angeboten wird, hängt vom weiteren Bedarf bzw. der Nachfrage der Planer ab.
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der Instandhaltung von
Betonbauwerken e. V.
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