RAL Gütezeichen und die Gütesicherung Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken, RAL-GZ 967
RAL Gütezeichen werden auf der Grundlage der Grundsätze von Gütezeichen anerkannt und vom RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. an Gütegemeinschaften vergeben. RAL überwacht die Gütegemeinschaften als Träger dieser Gütezeichen mit der jeweils dahinter stehenden Gütesicherung. Ein RAL Gütezeichen ist weitaus mehr als nur ein Prüf- und Überwachungszeichen. Gütezeichen sind Ausweise stetig neutral überwachter Qualität von Produkten und Dienstleistungen.
Der Zeichenträger für die Gütesicherung und das RAL Gütezeichen Planung der Instandhaltung Betonbauwerke ist die GUEP – Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V. Das Gütezeichen mit der damit verbundenen Gütesicherung wurde durch das Deutsche Patent- und Markenamt am 08.02.2021 als Gewährleistungsmarke anerkannt und gemäß Urkunde mit der Eintragungsnummer 30 2019 116 172 in das Markenregister eingetragen. Das Gütezeichen unterliegt damit dem Markenschutz.
Die GUEP verleiht das Gütezeichen zur Kennzeichnung gütegesicherter Planungsleistungen an Marktteilnehmer, sofern diese die Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für folgende Planungsleistungen im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen:
- Ermittlung des Istzustandes
- Festlegung des Sollzustandes
- Ermittlung der Beanspruchung des Bauwerks
- Verarbeiten von Beton, Zementmörtel, kunststoffmodifiziertem Zementmörtel und Reaktionsharzmörtel
- Korrosionsschutz der Bewehrung
- Oberflächenschutz (Hydrophobieren, Versiegeln, Beschichten)
- Verarbeiten von Spritzbeton
- Füllen von Rissen und Hohlräumen sowie Vergelungsmaßnahmen
- Verbinden und Verstärken von Bauteilen
Die Güte- und Prüfbestimmungen regeln Art, Umfang und Häufigkeit der Eigen- und Fremdüberwachung bei den Planungsleistungen. Sie sollen dazu dienen, die gestellten hohen Ansprüche an die Gütesicherung erfüllen zu können und einheitliche Beurteilungsmaßstäbe für diesen Bereich zu setzen.
Planungsbüros erhalten auf Antrag bei der GUEP entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen bei nachgewiesenen Arbeiten der Ziffern 1 bis 9 das Gütezeichen verliehen. Mitglieder verpflichten sich, den Antrag auf Verleihung des RAL Gütezeichens spätestens 2 Jahren nach Eintritt in die GUEP zu stellen.
Ein Muster unserer Verleihungsurkunde finden Sie hier.
Weitere Informationen und FAQs zur RAL Gütesicherung und dem RAL Gütezeichen finden Sie hier.