Fremdüberwachung

Ermittlung der zu überwachenden Mitgliedsbüros und Organisationen

Alle zur Führung des RAL-Gütezeichens berechtigten Mitglieder unterziehen sich einmal jährlich dem Verfahren zur Ermittlung der fremd zu überwachenden Mitgliedsbüros. Die Fremdüberwachung wird durch eine qualitätsgesicherte Stichprobe in Höhe von 10 % der Mitglieder, jedoch mindestens drei Mitgliedsbüros, ermittelt. Die so per Losverfahren bestimmten Mitglieder werden gemäß der Güte- und Prüfbestimmungen fremd überwacht.

Die entsprechenden Unterlagen werden durch den Güteausschuss mit Fristsetzung angefordert und dem Fremdüberwacher übergeben. Der Fremdüberwacher überprüft und dokumentiert, ob die Anforderungen erfüllt sind. Der Güteausschuss nimmt die endgültige Bewertung vor. Das Ergebnis der Fremdüberwachung wird dem Mitgliedsbüro schriftlich mitgeteilt.

Sofern die Fremdüberwachung als nicht bestanden gewertet wird, erfolgt ein Jahr später eine Wiederholungsprüfung mit einem anderen Projekt. Um den Mehraufwand zu kompensieren, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 400,00 € zuzügl. MWSt. an.

 

Formular zur Dokumentation
der Fremdüberwachung
Formular
Projektnachweis