Geltungsbereich der GUEP
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für folgende Planungsleistungen im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen:
- Ermittlung des Istzustandes
- Festlegung des Sollzustandes
- Ermittlung der Beanspruchung des Bauwerks
- Verarbeiten von Beton, Zementmörtel, kunststoffmodifiziertem Zementmörtel und Reaktionsharzmörtel
- Korrosionsschutz der Bewehrung
- Oberflächenschutz (Hydrophobieren, Versiegeln, Beschichten)
- Verarbeiten von Spritzbeton
- Füllen von Rissen und Hohlräumen sowie Vergelungsmaßnahmen
- Verbinden und Verstärken von Bauteilen