Qualitätsstandards für den Sachkundigen Planer

Es wird häufig befürchtet, dass eine Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken zu teuer und vielfach auch überflüssig sei. Vor diesem Hintergrund leistet die GUEP einen Beitrag im Sinne der bauaufsichtlich eingeführten Instandsetzungs-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb).

Die Betoninstandsetzung bedeutet für den Auftraggeber in der Regel einen hohen Kostenaufwand, der nur durch ein qualifiziertes Planungs-, Qualitätssicherungs- und Kostenmanagement wirtschaftlich und nachhaltig realisiert werden kann. Der Erfolg und die Dauerhaftigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen hängen – neben einer qualitätsgerechten Bauausführung – entscheidend von der sachkundigen Planung ab.

Nach nationalem Baurecht ist der Auftraggeber als Bauherr verpflichtet, zur Schadensfeststellung und Instandhaltungsplanung einen sachkundigen Planer einzuschalten. Damit überträgt der Auftraggeber einen Teil bauordnungsrechtlicher Pflichten (z. B. Abwehr von Gefahren, die aufgrund von Substanzmängeln von seinem Bauwerk ausgehen oder künftig ausgehen können) auf den sachkundigen Planer.

Gerade auch vor dem Hintergrund, dass oft die Sanierung einer Sanierung nicht zuletzt aufgrund falscher Planungsleistungen volkswirtschaftlichen Schaden und juristische Auseinandersetzungen zwischen den Projektbeteiligten verursachen, ist die Generierung eines einheitlichen Qualitätsstandards für den sachkundigen Planer nach dem unten abgebildeten 2-Säulen-Modell aus Büro- und Personalzertifizierung besonders sinnvoll.

 

 

 

 

2-Säulen-Modell

Gütesicherung der Planung

Durch das RAL-Gütezeichen wird die Erfüllung der beiden Qualitätssäulen bestätigt:

  1. die Kriterien zur Büroorganisation
  2. die Kriterien zur Qualifikation der sachkundigen Planer